Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Landgericht München I am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so mehr als 130.000 Euro eingenommen haben. Die 53 Jahre alte Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefallen zu sichern.
Der Angeklagte wird auch wegen Betrugs verurteilt
Dass die Apothekenmitarbeiterin eine niedrigere Haftstrafe bekam als ihr Komplize, lag nach Angaben des Gerichts auch an ihrem frühzeitigen Geständnis. »So gehört sich das«, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 37-Jährige sei dagegen mit höherer krimineller Energie vorgegangen und habe finanziell allein von den systematischen Fälschungen profitiert.
Das Gericht verurteilte den Mann auch dazu, noch knapp 100.000 Euro von seinen Einnahmen zurückzuzahlen. Dokumente gefälscht hatte er nach Auffassung des Gerichts zudem schon vor dem Verkauf der Impfzertifikate. Weil er sich mit gefälschten Zeugnissen und Zertifikaten Jobs als Mediengestalter erschlichen hatte, verurteilte ihn das Landgericht auch wegen Betrugs.
Mit Fälschungen Gesundheit anderer gefährdet
Die ersten gefälschten Impfnachweise soll die verheiratete 53-Jährige unentgeltlich für den Mann und dessen damalige Verlobte ausgestellt haben. Im Anschuss daran habe das Duo gemeinsam den Entschluss gefasst, die Impfzertifikate zu gewerblichen Zwecken zu fälschen. Dafür hätten die beiden einen Computer in der Apotheke genutzt, in der die Frau angestellt war.
Während die Staatsanwaltschaft hervorhob, dass die Angeklagten sich zur Hochphase der Pandemie anders als »99 Prozent aller Menschen« über Corona-Beschränkungen hinweggesetzt und mit ihren Fälschungen die Gesundheit anderer gefährdet hätten, spielte die Verteidigerin des 37-Jährigen diese Gefahr herunter. Die Lockdowns seien unverhältnismäßig gewesen, der Schutz durch die Impfung fraglich, auch Geimpfte lägen mit Corona in Krankenhäusern, sagte die Rechtsanwältin in ihrem Plädoyer.
Ebenso wie der Anwalt der 53-Jährigen hatte sie am Freitag eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf vier Jahre und zehn Monate Haft für den 37-Jährigen sowie vier Jahre Haft für die Apothekerin plädiert.
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