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Münchner Westparkmörder: Keine Sicherungsverwahrung

München (dpa) - Der sogenannte Münchner Westparkmörder kommt vorerst doch nicht auf freien Fuß. Das Münchner Landgericht lehnte am Montag zwar die Unterbringung des Mannes in Sicherungsverwahrung ab und sprach ihm für die monatelange vorläufige Unterbringung Entschädigung zu.

Justizbeamte stehen vor Beginn des Prozesses um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westparkmörders im Lan
Justizbeamte stehen vor Beginn des Prozesses um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westparkmörders im Landgericht München I. Foto: Frank Leonhardt
Justizbeamte stehen vor Beginn des Prozesses um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westparkmörders im Landgericht München I. Foto: Frank Leonhardt

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