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Lehrerin verliert nach Dschungelcamp-Trip Beamtenstatus

Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk fliegt mit ihrer Tochter zum RTL-Dreh nach Australien. Doch die Lehrerin ist krankgeschrieben, das Attest hat sie sich erschlichen. Wieder waren nun Richter damit befasst - jetzt aber wohl zum letzten Mal.

Dschungelcamp-Trip
Die als Zeugin im Prozess gegen ihre Mutter (l.) geladene Nathalie Volk vor dem Landgericht in Lüneburg. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archiv
Die als Zeugin im Prozess gegen ihre Mutter (l.) geladene Nathalie Volk vor dem Landgericht in Lüneburg. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archiv

Lüneburg (dpa) - Wegen ihrer Dschungelcamp-Reise nach Australien verliert die Mutter der Show-Teilnehmerin Nathalie Volk (22) ihren Beamtenstatus. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in letzter Instanz rechtskräftig entschieden.

Die Lehrerin hatte ihre Tochter 2016 zum RTL-Dreh begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. Im Strafverfahren wurde sie dafür bereits rechtskräftig verurteilt. Am Dienstag ging es im Disziplinarverfahren um die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt.

Die 50 Jahre alte Pädagogin hatte Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt. Die Berufung wurde nun als unbegründet zurückgewiesen. »Die Beklagte hat ein sehr schweres Dienstvergehen begangen«, fasste der Vorsitzende des dritten Senats, Hans-Jochen Schmidt, in der Urteilsbegründung zusammen. Die Frau sei im Januar 2016 dem Dienst schuldhaft ferngeblieben und habe ihre Dienstpflichten gravierend verletzt.

Die Pädagogin habe mit ihrem Verhalten das Vertrauen der Öffentlichkeit und des Dienstherrn verloren, die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei damit gerechtfertigt. Die Frau habe der Lehrerschaft und dem gesamten öffentlichen Dienst erheblichen Schaden zugefügt. (Az.: 3 LD 3/19)

»Sie verliert mit dem Urteil von heute ihre Pensionsansprüche«, erklärte am Dienstag Bianca Trogisch, Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg: »Mit dem Ende des Monats Dezember wird die Zahlung der Bezüge eingestellt.« Zuletzt bekam die vom Dienst suspendierte Lehrerin die halben Bezüge, rund 2100 Euro netto. Nach dem Urteil muss sie auch für die Prozesskosten aufkommen.

Im Strafverfahren war die Lehrerin bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte im August vergangenen Jahres die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe. Das Landgericht hatte die Frau wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt.

Das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit sei verloren, hatte auch das Verwaltungsgericht Lüneburg im April befunden. In einem Schreiben hatte sich die Pädagogin entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, sei sie doch krank gewesen.

Die Lehrerin erschien am Dienstag nicht zur Verhandlung. Ihr bliebe nach Angaben eines Gerichtssprechers nun nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht, sollte sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Der Anwalt der Frau wollte nichts zum weiteren Vorgehen sagen.

OVG-Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019

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