Die Schüsse trafen das Opfer aus nächster Nähe – direkt ins Gesicht. Vor knapp neun Monaten ist ein 58-jähriger Telekom-Mitarbeiter in seinem Auto erschossen worden. Tatort war eine Tiefgarage in Bochum. Am Freitag ist der Täter zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Richter Nils Feldhaus nannte die Tat beim Urteil des Bochumer Schwurgerichts »eine eiskalte Hinrichtung«. Der 27-jährigen Angeklagte sei ein »gefährlicher Psychopath«.
Es war der Abend des 7. März dieses Jahres, als eine Anwohnerin in der Bochumer Tiefgarage auf ein Auto mit laufendem Motor aufmerksam wurde. Dann erblickte sie hinter dem Steuer die schrecklich zugerichtete Leiche. Laut Urteil war insgesamt sieben Mal auf den 58-Jährigen geschossen worden – durch die Heckscheibe und durch das Seitenfenster. Sechs Schüsse trafen. Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte seinem späteren Opfer aufgelauert und ohne Vorwarnung sofort geschossen hat. Auslöser soll ein vorangegangener Streit im Straßenverkehr gewesen sein.
Laut Urteil ging es dem türkischen Angeklagten um Rache. Er sei leicht zu kränken und maßlos in seiner Wut. Außerdem habe er einen »Hass auf Menschen – besonders auf Deutsche«, so Richter Feldhaus.
Sicherungsverwahrung angeordnet
Die Ermittler hatten auf dem Handy des Angeklagten eine Liste gefunden, die mit dem Wort »Höllenmenschen« überschrieben war. Dabei handelte es sich um Namen und Adressen von Personen, an denen sich der 27-Jährige laut Urteil noch rächen wollte. Darunter waren eine ehemalige Lehrerin, mehrere Unternehmer, aber auch Familienangehörige aufgeführt.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft erkannten die Richter auch die besondere Schuldschwere und ordneten die anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung an – zum Schutz der Allgemeinheit. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit laut Urteil ausgeschlossen.
Im Prozess hatte der Dortmunder die Tat gestanden. In einer Erklärung seiner Verteidiger hieß es allerdings, dass ihn das Opfer zuvor ausländerfeindlich beleidigt und mit dem Tode bedroht habe. In dieser Situation habe er rotgesehen, sei ausgerastet und habe geschossen. Das sahen die Richter jedoch anders. Sie gehen von einem Heimtücke-Mord aus niedrigen Beweggründen aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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