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Landrat will Braunbär nicht dauerhaft akzeptieren

Immer wieder Bärenspuren in Oberbayern. Mittlerweile gibt es 2023 mehr als doppelt so viele gesicherte Hinweise auf einen oder mehrere Bären in der Region als im gesamten Vorjahr.

Braunbär im Wildpark
Ein Braunbär im Gehege im Wildpark Poing. (Symbolbild) Foto: Lino Mirgeler
Ein Braunbär im Gehege im Wildpark Poing. (Symbolbild)
Foto: Lino Mirgeler

Nach dem gesicherten Nachweis eines Braunbären in Oberbayern will der Traunsteiner Landrat das Tier nicht dauerhaft in seinem Landkreis dulden. Der Bär sei eine Gefahr für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung, meinte Landrat Siegfried Walch (CSU) am Dienstag. »Ein Nebeneinander von großen Beutegreifern und Weidehaltung ist schlicht und ergreifend nicht möglich«, sagte er. Ein Experte des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) widersprach dieser Sichtweise.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte am Montag bekanntgegeben, dass am Vortag im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein ein Braunbär von einer Wildkamera aufgenommen worden ist. Am Dienstagabend meldete das LfU zudem den Nachweis eines Bären im benachbarten Landkreis Berchtesgadener Land, ebenfalls durch eine Wildtierkamera.

Ob es sich bei den aktuellen Nachweisen immer um dasselbe Tier handelt, ist unklar. »Eine Individualisierung aufgrund eines Fotos oder Trittsiegels ist nicht möglich«, so ein LfU-Sprecher.

Bereits im April hatte die Behörde von Tatzenabdrücken eines Bären im Schnee in den ebenfalls oberbayrischen Landkreisen Rosenheim und Miesbach berichtet. Danach wurden im Kreis Rosenheim auf einer Alm gerissene Schafe gefunden, die nach bisherigen Erkenntnissen von einem Bären angegriffen worden waren. Abschließende DNA-Analysen stehen diesbezüglich aber noch aus.

Landrat sieht Gefahr für die Sicherheit

Landrat Walch warnte davor, dass der Braunbär dauerhaft in dem oberbayerischen Landkreis leben könnte und brachte einen Abschuss in die Diskussion. »Wenn ein Bär bei uns in der Region heimisch wird, ist das eine Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier.«

Seine Behörde werde umgehend die rechtliche Situation prüfen, ob und ab wann eine Entnahme geboten sei. In der Diskussion um die Duldung von Wolf oder Bär wird unter der sogenannten Entnahme üblicherweise die Tötung der Tiere verstanden. Zuletzt hatte es in Bayern insbesondere Forderungen gegeben, die wie Braunbären streng geschützten Wölfe leichter abschießen zu können.

Der BN-Artenschutzreferent Uwe Friedel sagte hingegen, dass ein Nebeneinander von Braunbär und Weidehaltung möglich sei. »Der Bär hat bisher keinerlei Anzeichen geliefert, die einen Abschuss fachlich und rechtlich rechtfertigen würden.« Für die Schäfer und Bauern, die Tiere draußen hielten, gebe es Instrumente wie den Herdenschutz. Eine »Entnahme« ist für Friedel nur die »ultima ratio«, also das letzte Mittel.

Das LfU empfiehlt Nutztierhaltern in den betroffenen Regionen, ihr Vieh nachts in Ställe zu bringen und Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen. »Die Bevölkerung vor Ort und Erholungssuchende werden gebeten, die Verhaltensregeln im Umgang mit Wildtieren zu beachten und bei Aktivitäten in der freien Natur aufmerksam und vorsichtig zu sein«, hieß es. Spaziergänger oder Wanderer sollen in der Natur keine Essensreste und keinen Müll zurücklassen.

Laut einem LfU-Sprecher gab es am Sonntag noch einen bestätigten Spurenhinweis auf einen Bären im näheren Umfeld der Wildtierkamera. In den benachbarten Landkreisen Miesbach und Rosenheim gab es laut der Behörde allein im April acht einzelne Bärennachweise, doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr im südlichen Oberbayern.

© dpa-infocom, dpa:230509-99-626272/2