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Krankschreibung per Telefon bleibt doch möglich

Im März wurde in der Corona-Krise die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung eingeführt. Die Regelung sollte zum Wochenbeginn ausgelaufen, doch es gab massive Kritik. Und die zeigt Wirkung.

Berlin (dpa) - Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, mit.

Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit »hoher Wahrscheinlichkeit« eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten »im Vorgriff auf diese Entscheidung« weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne »bei fortdauernder Erkrankung« einmal verlängert werden. »Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist«, sagte Hecken.

Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitag wurde sie nicht mehr verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt.