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Klagen gegen Jackson-Firmen kommen womöglich vor Gericht

Die Anschuldigungen zweier Männer, die Michael Jackson sexuellen Missbrauch als Kinder vorwerfen, können nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts laut Medien nun wieder vor Gericht aufgenommen werden.

Klagen gegen Michael Jackson wegen Kindesmissbrauchs
Michael Jackson trifft im Santa Barbara County Courthouse zu seinem Prozess wegen Kindesmissbrauchs ein (2005). Foto: Aaron Lambert/DPA
Michael Jackson trifft im Santa Barbara County Courthouse zu seinem Prozess wegen Kindesmissbrauchs ein (2005).
Foto: Aaron Lambert/DPA

Zivilklagen gegen Produktionsfirmen des gestorbenen Pop-Superstars Michael Jackson werden vermutlich doch vor Gericht verhandelt. Die Anschuldigungen zweier Männer, die Jackson sexuellen Missbrauch als Kinder vorwerfen, können nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts in Kalifornien nun wieder vor Gericht aufgenommen werden. Das berichteten am Samstag mehrere US-Medien unter Verweis auf Gerichtsunterlagen vom Freitag.

Der ehemalige Tour-Promoter Jacksons, Marcel Avram, äußerte sich nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: »Ich war der Promoter und Produzent auf allen Welttourneen von Michael Jackson. Michael ist tot. Das Genie lebt weiter. Wir sollten den Mann endlich in Frieden ruhen lassen.«

Es geht um die Vorwürfe von James Safechuck (45) und Wade Robson (40) gegen den ehemaligen »King of Pop«: In der Dokumentation »Leaving Neverland« erzählten sie vor einigen Jahren erstmals, wie der Sänger sie sexuell missbraucht haben soll, als sie noch Kinder waren. Angefangen habe der Missbrauch, als er sieben war, sagt Robson in der Produktion. Es wird beschrieben, wie Jackson sich systematisch an die Kinder annäherte, schließlich mit ihnen in einem Zimmer schlief und nach einer Zeit wieder verstieß. 

Safechuck und Robson hatten zwei Jackson-Produktionsfirmen nach der Veröffentlichung der Doku auf Schadenersatz verklagt, weil diese sie nicht vor den Übergriffen des Mannes geschützt hätten. Ein untergeordnetes Gericht hatte einen Prozess im Jahr 2021 nicht zugelassen. Das kalifornische Berufungsgericht befand nun aber, dass »ein Unternehmen, das den sexuellen Missbrauch von Kindern durch einen seiner Mitarbeiter erleichtert, nicht von einer positiven Pflicht zum Schutz dieser Kinder befreit ist, nur weil es sich ausschließlich im Besitz des Täters des Missbrauchs befindet«. 

Es blieb zunächst unklar, ob nun noch der Oberste Gerichtshof in Kalifornien eingeschaltet werden könnte, um den Richterspruch erneut zu kippen. 

© dpa-infocom, dpa:230819-99-886803/3