Der ehemalige Footballspieler Michael Oher, dessen Werdegang den Hollywoodfilm »The Blind Side« inspiriert hat, sorgt mit der Zivilklage gegen seine Pflegefamilie weiterhin für Schlagzeilen.
In Wirklichkeit hätten seine vermeintlichen Adoptiveltern nur seine Vormundschaft übernommen und sich dadurch an Oher bereichert, heißt es in Gerichtsdokumenten, aus denen unter anderem der US-Sender NBC News zitierte. Jetzt wehrt sich das Paar, das ihn einst aufgenommen hatte, gegen die Vorwürfe.
In einer Erklärung eines Anwaltes der Tuohy-Familie, die dem Magazin »People« vorlag, heißt es, Oher habe »schon mehrere Male versucht, dieses Stück auf die Bühne zu bringen«, sei aber von früheren Anwälten wegen mangelnder Beweise gestoppt worden. Zudem habe Oher die Familie vor der Zivilklage versucht zu erpressen: Er habe gedroht, eine negative Geschichte über diese zu verbreiten, wenn sie nicht 15 Millionen Dollar zahlten.
Oher kritisiert seine Darstellung im Film
Hintergrund des Streits ist die Verfilmung der Geschichte des sozial vernachlässigten Jungen Michael Oher, der in den US-Südstaaten von einer Familie aufgenommen und schließlich zu einem erfolgreichen Footballspieler wird. Die Schauspielerin Sandra Bullock erhielt in einer der Hauptrollen in »The Blind Side« den Oscar. Der Film gilt als optimistische Darstellung darüber, wie eine wohlhabende weiße Familie und ein junger schwarzer Mann ohne Perspektive gemeinsam gesellschaftliche Grenzen überwinden. Oher hingegen hatte den Film und die Darstellung seiner Person darin schon früh kritisiert.
Der heute 37-Jährige, der unter anderem für die Baltimore Ravens und die Tennessee Titans in der NFL spielte, behauptet in der Zivilklage, das Paar habe ihn überredet, Dokumente für eine Vormundschaft zu unterschreiben. So hätten die beiden Geld mit seiner Lebensgeschichte verdienen wollen. Laut dem Antrag unterzeichnete er die Vormundschaft 2004 mit 18 Jahren, als er dachte, die Tuohys wollten ihn adoptieren. Damit soll er unter anderem unwissentlich die Rechte an seiner Lebensgeschichte abgetreten haben.
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