Aktuell Menschenrechte

Kindermörder erringt Teilerfolg in Folterprozess

Straßburg (dpa) - Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Bankierssohn habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen.

Magnus Gäfgen wurde wegen Mordes an Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Magnus Gäfgen wurde wegen Mordes an Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Magnus Gäfgen wurde wegen Mordes an Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.