Im Prozess gegen eine Frau, die im Saarland ihre kleinen Töchter von einem Balkon geworfen haben soll, hat sich die Beschuldigte zum Auftakt geäußert. Sie sagte am Mittwoch vor dem Landgericht in Saarbrücken, es habe sich bei der Tat, an die sie sich nicht mehr erinnern könne, um eine Kurzschlussreaktion gehandelt. Diese könne sie heute nicht mehr nachvollziehen, berichtete die promovierte Mathematikerin, die als Unternehmensberaterin in Frankfurt gearbeitet hatte. Nach eigenen Angaben litt sie an einer »Mischung aus Depression und Psychose«.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 39-Jährige die Tat wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. In dem Sicherungsverfahren in Saarbrücken geht es um ihre Unterbringung in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung.
Die dreijährige Tochter der Frau war Ende Juli 2022 bei dem Sturz aus etwa fünf Metern Höhe an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben. Deren einjährige Schwester und die Mutter, die selbst in die Tiefe sprang, überlebten. Die Familie wohnte im hessischen Main-Taunus-Kreis und war zu Besuch bei den Großeltern im Saarland. Der Lebensgefährte und Vater der Mädchen sowie weitere Angehörige befanden sich während der Tat in der Wohnung.
Spontane Suizidgedanken
Die Frau berichtete am Mittwoch vor Gericht, sie habe sich von Mitpatienten einer psychiatrischen Tagesklinik gemobbt gefühlt und spontan Suizidgedanken gehabt. Ihre Kinder habe sie nicht alleine lassen wollen. Dass sie nicht auf den Rat von Ärzten aus der Tagesklinik gehört und entsprechende Medikamente genommen habe, halte sie im Nachhinein für einen großen Fehler, weil »diese fürchterliche Tat« vielleicht hätte verhindert werden können.
»Es tut mir unheimlich leid, wieviel Leid und Kummer ich damit verursacht habe«, sagte die 39-Jährige, die wegen ihrer psychischen Erkrankung zuvor bereits stationär untergebracht war. In dem Prozess sind zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Beim nächsten Termin am 26. Januar sollen unter anderem der Vater der Kinder und die Eltern der Beschuldigten gehört werden.
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