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Kind verheiratet - Mann und Vater in Türkei verurteilt

Ein sechsjähriges Mädchen wird an einen Mann in einer einflussreichen religiösen türkischen Sekte verheiratet. Erst Jahre später kommt es zum Prozess. Das Urteil nun gibt einen Einblick in ihr Leid.

Sechsjährige verheiratet - Urteil gegen Mann und Vater in Türkei
Ein Mann muss wegen wiederholten sexuellen Kindesmissbrauchs und sexueller Nötigung 36 Jahre ins Gefängnis, der Vater des Mädchens wurde wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs zu fast 19 Jahren verurteilt. (Symbolfoto) Foto: picture alliance/DPA
Ein Mann muss wegen wiederholten sexuellen Kindesmissbrauchs und sexueller Nötigung 36 Jahre ins Gefängnis, der Vater des Mädchens wurde wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs zu fast 19 Jahren verurteilt. (Symbolfoto)
Foto: picture alliance/DPA

Die Verheiratung eines Mädchens in der Türkei mit sechs Jahren schockierte Menschen über das Land hinaus. Nun sind ihr Vater und der damalige Ehemann zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Mann muss wegen wiederholten sexuellen Kindesmissbrauchs und sexueller Nötigung 36 Jahre ins Gefängnis, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu. Der Vater des Mädchens wurde wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs zu fast 19 Jahren verurteilt.

2004 habe der Vater - Gründer der einflussreichen islamischen Hiranur-Stiftung - seine Tochter Berichten zufolge mit einem 29-Jährigen islamisch trauen lassen. Ende 2020 hatte das mittlerweile erwachsene Opfer Klage eingereicht. Ein erstes Urteil in dem Fall war auf Anregung eines Istanbuler Gerichts revidiert worden. Es hatte argumentiert, die Strafen von 30 und 20 Jahren seien zu niedrig. Gegen die ebenfalls angeklagte flüchtige Mutter des Mädchens wurde Haftbefehl erlassen.

Ein Journalist der oppositionellen Zeitung »Birgün« hatte den Fall öffentlich gemacht. Er befeuerte auch die Diskussion um den Einfluss islamischer Orden in der Türkei. Der Zeitung »Birgün« zufolge war bereits im Jahr 2012 ein Arzt auf den mutmaßlichen Missbrauch aufmerksam geworden und habe die Behörden verständigt. Zu einer Strafverfolgung sei es aber nicht gekommen.

© dpa-infocom, dpa:240923-930-240932/1