Im Fall des leblos in einem Kanal versenkten dreijährigen Mädchens aus Dinslaken am Niederrhein stehen nun beide Eltern unter Mordverdacht. Man habe auch die 39-jährige Mutter des Kindes in Dinslaken festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Duisburg mit. Der Vater (40) befindet sich bereits in U-Haft. Beide sollen das Kind vorsätzlich schwer misshandelt und am Ende getötet haben.
Am 6. Oktober war der Mann auf der Polizeiwache in Dinslaken erschienen und hatte vom Tod seiner Tochter berichtet. Seinen Angaben zufolge hatte er das Kind bereits am 1. Oktober leblos im Keller seines Wohnhauses vorgefunden und anschließend in der Ruhrgebietsstadt Oberhausen im Rhein-Herne-Kanal - beschwert mit Gewichten - versenkt. Taucher bargen die Leiche. Bei der Obduktion stellte sich später heraus, dass die Dreijährige an erbrochenem Speisebrei erstickt war.
Die Stadt Dinslaken berichtete, man habe die beiden Geschwister des getöteten Mädchens in einer Pflegefamilie untergebracht. Die bereits begonnene psychologische Betreuung der beiden Kinder werde intensiv fortgesetzt.
Vater führte die Ermittler zur Stelle am Kanal
Der Fall des Mädchens hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt. Der Tatverdächtige war zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge in U-Haft gekommen. Nun geht es um Mordverdacht.
Der Deutsche hatte den Ermittlern die betreffende Stelle am Kanal gezeigt, sich danach aber nicht mehr geäußert. Auch die Mutter des Kindes - ebenfalls deutsche Staatsangehörige - schweigt zu den Vorwürfen, wie ein Polizeisprecher schilderte. Beide würden von einem Pflichtverteidiger vertreten. Nach ersten Ermittlungen hieß es, der Vater habe sein Kind womöglich zur Strafe in einen Keller gesperrt, wo es an Erbrochenem erstickt sei.
Hinweise auf »todesursächliche Verletzungen« habe die Obduktion nicht erbracht, war vor einigen Tagen berichtet worden. Es gebe auch Misshandlungen, die keine sichtbaren Spuren hinterlassen, sagte der Polizeisprecher. Zu Details könne man sich noch nicht äußern.
© dpa-infocom, dpa:231013-99-557024/3