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Kind ertrinkt in Badewanne - Angeklagte Mutter schweigt

Ein kleiner Junge ist schwer verletzt und ertrinkt zu Hause in der Badewanne. Welchen Anteil daran hat die Mutter? Die Anklage lautet auf Totschlag. Oder war es vielleicht doch heimtückischer Mord?

Prozess
Die Angeklagte soll ihren neun Jahre alten Sohn im Februar 2023 geschlagen und das benommene Kind anschließend in die Badewanne gelegt haben, wo es ertrank. Foto: Bernd Thissen/DPA
Die Angeklagte soll ihren neun Jahre alten Sohn im Februar 2023 geschlagen und das benommene Kind anschließend in die Badewanne gelegt haben, wo es ertrank.
Foto: Bernd Thissen/DPA

Nach dem Tod eines Neunjährigen in einer Badewanne muss sich die Mutter des Jungen seit Montag vor Gericht verantworten. Die 43-jährige Deutsche soll ihrem Sohn laut Anklage zwischen dem 1. und 3. Februar zunächst mit einer Bratpfanne auf den Hinterkopf geschlagen und ihn dann in der Badewanne ertränkt haben. Zum Prozessauftakt am Hagener Schwurgericht äußerte sich die Angeklagte aus Wetter in Nordrhein-Westfalen nicht zu den Vorwürfen.

Verteidiger Dirk Löber sprach von einer »tragischen Angelegenheit«. Man wolle sich zunächst jedoch »bedeckt halten«. Die Anklage lautet auf Totschlag. Die Richter haben allerdings schon den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen heimtückischen Mordes in Betracht komme.

Die Ärzte hatten bei dem Neunjährigen ein Schädel-Hirn-Trauma und knöcherne Schädelverletzungen festgestellt. Laut Anklage war der Junge möglicherweise ohnmächtig, als er in die mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt wurde.

Der Vater des Jungen ist Nebenkläger im Prozess. Nach Angaben seines Anwalts hatte sich das Paar kurz vor der mutmaßlichen Tat getrennt, der Vater sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Die Richter haben für den Prozess noch fünf Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll voraussichtlich Mitte August gesprochen werden.

© dpa-infocom, dpa:230717-99-431444/2