Aktuell Urteil

Keine Freilassung aus Sicherungsverwahrung

Karlsruhe (dpa) - Ein wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten vorbestrafter Mann bleibt vorerst weiter in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter lehnten den Antrag des Mannes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, durch die er freigekommen wäre.

Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten. Foto: D
Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten. Foto: dpa
Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten.
Foto: dpa

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