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Jurist: Verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Reisende legitim

Abstrich für Corona-Test
Corona-Test mit Abstrich. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Corona-Test mit Abstrich. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
REGENSBURG/BERLIN. Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten wären nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. »Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag. »Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig.« Und: »Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte.« Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.

Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. »Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.« Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.

Eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflichttests sei allerdings auch nötig, und diese könne der Gesetzgeber wohl indes erst nach der Sommerpause im September oder Oktober schaffen, merkte Kingreen an. »Übergangsweise könnte man sich auf Generalklauseln zur Gefahrenabwehr in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder berufen.«

Juristisch weniger angreifbar wäre eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten nach Einschätzung des Juristen, wenn sie erst ab einem Stichtag in der Zukunft gelten würde. »Sonst könnten Betroffene dagegen klagen mit der Begründung, dass die Kosten beim Reiseantritt noch nicht absehbar waren.« (dpa)