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Junger Feuerwehrmann der dreifachen Brandstiftung schuldig

Ein Bücherhaus, eine Schutzhütte und ein Stapel Holzstämme gingen in Flammen auf. Beim Löschen wollte der Feuerwehrmann dann selbst helfen.

Feuerwehr
Ein junger Feurwehrmann wollte seiner neuen Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen (Symbolbild). Foto: David Inderlied
Ein junger Feurwehrmann wollte seiner neuen Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen (Symbolbild).
Foto: David Inderlied

Das Amtsgericht Kassel hat einen jungen Feuerwehrmann aus Nordhessen für schuldig befunden, selbst drei Brände gelegt zu haben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Die Richter setzten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre auf Bewährung aus.

Der 19-Jährige wird während dieser Zeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Sollte er innerhalb der zwei Jahre gegen Bewährungsauflagen verstoßen, kann das Gericht in einem neuen Verfahren eine Jugendstrafe verhängen.

Das Gericht habe nicht mit Sicherheit feststellen können, ob in den Straftaten des Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatte der Angeklagte eingeräumt, im Oktober und November 2022 ein Bücherhaus, eine Schutzhütte sowie einen Stapel Holzstämme angezündet und dabei einen Gesamtschaden von mehr als 17.000 Euro verursacht zu haben.

Er wollte seine Teamfähigkeit beweisen

Er habe aufgrund eines Wohnortwechsels auch die Freiwillige Feuerwehr gewechselt, erklärte der 19-Jährige am Mittwoch. »Ich hatte Sorge, dass ich da keinen Anschluss finde.« Er habe bei den auf die Brandstiftungen folgenden Einsätze der neuen Feuerwehr-Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen wollen. Bei den Taten habe er unter Alkoholeinfluss gestanden. Er sei angeheitert und gedankenlos gewesen.

Da der Angeklagte die Taten als Heranwachsender begangen hatte, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 27). Darin heißt es, dass ein Richter die Schuld eines Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe aber für eine zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen kann.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Kassel als auch die Verteidigung hatten auf eine einjährige Jugendstrafe zur Bewährung plädiert. Beide Seiten erklärten später, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230412-99-288974/4