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Jugendliche töten 15-jähriges Mädchen - Anklage wegen Mordes

Eine 15-Jährige hat Gefühle für einen nur wenig Jüngeren - dieser und ein weiterer Junge sollen das Mädchen getötet haben. Wie konnte es dazu kommen? Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

15-jähriges Mädchen in Salzgitter getötet
Kerzen, Blumen und Figuren zum Gedenken an eine getötete 15-jährige liegen am Tatort an einer Grünfläche in Salzgitter. Ein 13-Jähriger und ein 14-Jähriger sollen das Mädchen getötet haben. Foto: Julian Stratenschulte
Kerzen, Blumen und Figuren zum Gedenken an eine getötete 15-jährige liegen am Tatort an einer Grünfläche in Salzgitter. Ein 13-Jähriger und ein 14-Jähriger sollen das Mädchen getötet haben.
Foto: Julian Stratenschulte

Es gab keinen Streit, sie verbrachten Zeit miteinander, gingen spazieren. Das 15-jährige Mädchen verspürte für den ein Jahr Jüngeren Gefühle, die inniger waren als Freundschaft. Und doch sollen der 14-Jährige und ein 13 Jahre alter mutmaßlicher Mittäter das Mädchen in Salzgitter getötet haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen Mordes gegen den 14-Jährigen erhoben.

Dem Jungen werde vorgeworfen, das Mädchen gemeinsam mit dem 13-Jährigen heimtückisch getötet zu haben, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Die Leiche wurde am 21. Juni auf einer Grünfläche entdeckt, das Mädchen war erstickt worden. Laut Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die beiden Täter seit etwa Mitte Mai planten, die 15-jährige zu töten. Die drei kannten sich seit einigen Monaten aus der Schule. Warum sie den mörderischen Plan fassten - das ließ sich nach Angaben von Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft nicht klären.

Hintergrund noch völlig unverständlich

Zwar gebe es Zeugenaussagen und Handynachrichten, die das Verhältnis zwischen den mutmaßlichen Tätern und ihrem Opfer beleuchten, sagte er. »Aber richtig klar wird es nicht.« Die beiden Jungen hätten sich nicht detailliert geäußert, der 14-Jährige habe mehr von der Zeit vor der Tat erzählt. Der Jüngere habe eingeräumt, beide hätten »Scheiße gemacht«. Offene Rechnungen zwischen den Jugendlichen habe es nicht gegeben: »Das macht das Ganze noch unverständlicher.« Das Mädchen sei dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt gewesen und habe in ihm einen vertrauenswürdigen Freund gesehen, der sie mochte.

Laut Anklage verabredeten sich die Jungen am Nachmittag des 19. Juni mit dem Mädchen zum Kirschen essen auf einem verwilderten Grundstück im Ortsteil Fredenberg. Zu dem Zeitpunkt war demnach schon geplant, sie zu töten. Unbemerkt näherte sich der 13-Jährige dem Opfer von hinten und würgte das Mädchen bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend erstickten die beiden Jungen ihr Opfer und versteckten die Leiche im Gebüsch, wo sie zwei Tage später gefunden wurde. Angehörige hatten das Mädchen als vermisst gemeldet. Die Tat hatte in Fredenberg und Salzgitter Trauer und Entsetzen ausgelöst.

Zweiter Täter strafunmündig

Der 14-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, sein mutmaßlicher Mittäter war zum Zeitpunkt der Tat noch strafunmündig. Eine strafrechtliche Verfolgung ist daher ausgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft ist es Sache des Jugendamts, »ob und welche erziehungsrechtlichen Maßnahmen gegen ihn getroffen werden«. Früheren Angaben zufolge will das Jugendamt die Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie erreichen, die vom Familiengericht angeordnet werden muss. Der Junge wurde wie auch der 14-Jährige von einem Psychiater begutachtet.

Der Kriminologe Klaus Boers von der Universität Münster sagte kurz nach Bekanntwerden der Tat: »Ich gehe davon aus, dass wir es hier bei beiden mit einem erheblichen Behandlungsbedarf zu tun haben.« Beiden habe offenkundig völlig die Impulskontrolle gefehlt. Das Jugendrecht sieht bei Strafmündigen über 14 eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren vor. Diese wird verhängt, wenn sich Jugendliche in besonderer Weise schuldig gemacht haben.

Nach Wolters' Angaben beginnt der Prozess bereits im Dezember am Landgericht Braunschweig. Möglicherweise werde das Motiv dann klarer - verstörend sei aber, dass Jugendliche einen Menschen töteten.

© dpa-infocom, dpa:221115-99-528450/3