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Jahrelang isoliertes Mädchen - Anklage nicht in Sicht

Hätte ein jahrelang eingesperrtes Mädchen im sauerländischen Attendorn früher befreit werden können? Die Ermittlungen dazu laufen - und die schon bekannt gewordenen Details werfen weitere Fragen auf.

Attendorn
Blick auf das Haus im sauerländischen Attendorn, wo ein inzwischen neunjähriges Mädchen fast sein gesamtes Leben lang festgehalten worden sein soll. Foto: Markus Klümper/DPA
Blick auf das Haus im sauerländischen Attendorn, wo ein inzwischen neunjähriges Mädchen fast sein gesamtes Leben lang festgehalten worden sein soll.
Foto: Markus Klümper/DPA

Im Fall des jahrelang von der Außenwelt isolierten Mädchens im nordrhein-westfälischen Attendorn ist eine Anklage nicht in Sicht. »Das Mädchen dürfen wir nicht vernehmen und die Beschuldigten schweigen«, sagte Sprecher Patrick Baron von Grotthuss von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Siegen auf Anfrage. »Das macht die Sache relativ schwierig.«

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Das Kind soll das Haus seiner Großeltern bis zu seinem achten Lebensjahr nicht verlassen haben. Die Mutter hatte behauptet, 2015 nach Italien ausgewandert zu sein.

Solange das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter und die Großeltern des Kindes andauere, würden auch keine Geldbußen wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten wie der Verletzung der Schulpflicht oder dem Versäumen ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen verhängt, erklärte von Grotthuss.

Verjährung droht nicht

Das Mächen war vor elf Monaten aus dem Haus befreit und der Fall vor neun Monaten bekannt geworden. Eine Verjährung drohe aber nicht. Das Mädchen könne sich noch nach Erreichen der Volljährigkeit zu einer Aussage entschließen und das Verfahren wieder in Gang bringen, sollte es bis dahin noch nicht abgeschlossen sein.

Dem damals achtjährigen Kind war das Treppensteigen schwergefallen. Seine körperlichen Beeinträchtigungen hätten sich inzwischen gebessert. Zuvor hatte die »Neue Rhein/Ruhr Zeitung« über den Stand berichtet.

Die Ermittler dürfen das Kind nicht nur nicht vernehmen, sondern auch nicht von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen. Für beides fehle die Zustimmung des Ergänzungspflegers, sagte der Behördensprecher. Der Ergänzungspfleger, ein Anwalt, soll das Wohl des Kindes schützen.

© dpa-infocom, dpa:230808-99-757196/2