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Insolvenzverfahren gegen Alfons Schuhbeck

Alfons Schuhbeck kommt aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus: Jetzt hat das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Koch ist demnach zahlungsunfähig.

Fernsehkoch Alfons Schuhbeck
Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Foto: Sven Hoppe/DPA
Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Foto: Sven Hoppe/DPA

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss sich nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nun auch einem Insolvenzverfahren stellen. Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des 74-Jährigen eröffnet, wie der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher von Schuhbeck bat auf Anfrage »um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können«.

Grund für das Verfahren ist Zahlungsunfähigkeit, wie es in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung heißt, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nach Angaben Pohlmanns wurde das Verfahren eröffnet, nachdem im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden war. Bis zum 9. August sollen Gläubiger, die auf ihr Geld warten, sich beim Insolvenzverwalter melden. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde laut Bekanntmachung auf den 13. September festgelegt. Zunächst hatte die »Bild« über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berichtet.

Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Im Juni 2023 bestätigte dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil weitgehend. Schuhbeck hatte Rechtsmittel eingelegt. Dem BGH zufolge muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln.

Einer der bekanntesten Köche der Republik

Aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt hat dieser neu zu verhandelnde Aspekt nicht, noch ist aber unklar, wann Schuhbeck tatsächlich ins Gefängnis muss. »Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wurde die Ladung zum Haftantritt noch nicht zugestellt. Wann dies genau erfolgen wird, kann ich Ihnen nicht vorhersagen«, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding. »Bevor wir dies Medienvertretern bestätigen, würden wir sicherstellen, dass die Verfahrensbeteiligten es von uns und nicht aus der Presse erfahren.«

Schuhbeck ist einer der bekanntesten Köche und Gastronomen der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. - und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name war jahrelang eine Marke. Er baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden. Inzwischen sind davon nur noch die Gewürzläden übriggeblieben. Im Münchner Laden gab Schuhbeck zuletzt auch wieder Kochkurse.

© dpa-infocom, dpa:230706-99-304861/3