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»Horrorhaus«-Prozess - Sicherheitsverwahrung wird geprüft

Jahrelang quälte er Frauen, zwei starben. Im »Horrorhaus«-Prozess wurde er verurteilt - jedoch als vermindert schuldfähig eingestuft. Nun müssen Richter neu entscheiden: Wie gefährlich ist Wilfried W.?

Prozess um Sicherungsverwahrung
Wilfried W. (m.) betritt den Gerichtssaal in Paderborn. Foto: David Inderlied/DPA
Wilfried W. (m.) betritt den Gerichtssaal in Paderborn.
Foto: David Inderlied/DPA

Der Mann, der im sogenannten Horrorhaus von Höxter gemeinsam mit seiner Ex-Frau mehrere Frauen so schwer misshandelt hat, dass zwei von ihnen an den Folgen monatelanger Qualen gestorben sind, ist schmaler geworden. Auch sein Haar ist lichter als noch 2018, als ihn das Landgericht Paderborn wegen seiner Gewalttaten zu elf Jahren Haft verurteilte.

Fünf Jahre später sitzt Wilfried W. wieder im selben Gerichtssaal. Immer wieder macht er sich Notizen, verfolgt aufmerksam, was Richter und Staatsanwaltschaft an diesem Tag vortragen. Es geht um seine schweren Taten der Vergangenheit, vor allem aber um die Zukunft des heute 53-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft will, dass er nach Verbüßen seiner Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung muss.

Diese ist rechtlich keine Strafe, sondern soll gefährliche Täter im Anschluss an eine Haft bessern und die Allgemeinheit schützen. Dazu muss ein Hang zu erheblichen und für die Allgemeinheit gefährlichen Straftaten bestehen. Das Gericht hatte zwei Sachverständige hinzugezogen, die beurteilen sollen, wie gefährlich W. ist. Beide waren vor ihrer Bestellung noch nicht mit dem Fall befasst. Sie sollen in der kommenden Woche befragt werden.

Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung

Zu Beginn handele sich um aber zunächst um ein »sehr formales Verfahren«, das mit der »sehr, sehr langen Verlesung« von Unterlagen beginne, kündigte der Vorsitzende Richter zum Auftakt am Mittwoch an. Dazu zählen auch Teile aus dem Urteil von 2018. Wilfried W. war genau wie seine Ex-Frau wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Ihre Freiheitsstrafe fiel mit 13 Jahren zwei Jahre länger aus als seine.

In den vorgetragenen Urteilsauszügen geht es Seite um Seite um von Grausamkeit geprägte Beziehungen, um ein rigides Regelsystem, dem sich die Frauen, die mit W. unter einem Dach lebten, unterwerfen mussten. W. verbrühte, quälte, würgte und schlug seine Opfer. Auch seine Ex-Frau misshandelte er schwer, bevor und während sie zur Mittäterin wurde. Zwei Frauen aus Niedersachsen, die die beiden mit Kontaktanzeigen in das Haus in der kleinen Ortschaft Höxter-Bosseborn im Osten Nordrhein-Westfalens gelockt hatten, starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen.

Anders als die Ex-Frau stufte das Gericht W. als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie. Ob dies ein Fehler war, davon müssen sich die Richter im Prozessverlauf ein eigenes Bild machen.

Das ursprüngliche Gutachten habe sich als Fehleinschätzung erwiesen, zeigte sich Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Mittwoch zum Auftakt überzeugt. Zu dieser Einschätzung war 2020 bereits ein Gericht in Münster gekommen, nachdem behandelnde Mediziner Zweifel an der Diagnose angemeldet hatten. W. war daraufhin in den regulären Strafvollzug verlegt worden. Es bestehe die große Gefahr, dass der von mehreren Sachverständigen als manipulativ, Empathie-unfähig und sadistisch bezeichnete Mann weitere Gewalttaten verübe, begründete Meyer am Mittwoch vor Gericht seinen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Die Verteidigung von W. sieht das anders: Die Sicherungsverwahrung sei die falsche Maßnahme für ihren Mandanten. Sie wollen nachweisen, dass W. 2018 rechtmäßig in der Psychiatrie saß, wie sie erklärten. »Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das Gutachten im Ausgangsprozess zutreffend ist«, so Rechtsanwalt Carsten Ernst. Die Gutachterin hatte W. eine verminderte Intelligenz und eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Damit die Kammer sich ein eigenes Bild machen könne, wollen die Verteidiger nicht nur die Sachverständige aus dem ersten Prozess, sondern auch die Ex-Frau von W. im Zeugenstand sehen: Nur durch ihre Bewertungen könne sich das Gericht ein Bild der gesamten Persönlichkeitsstruktur ihres Mandanten machen. Ob das Gericht diese Einschätzung teilt, blieb am Mittwoch offen.

© dpa-infocom, dpa:230830-99-06638/7