Ein Hitlergruß im Biergarten, ein rassistischer Kommentar, Cannabis und Kokain: Das Amtsgericht München hat einen ehemaligen Polizisten wegen verschiedener Delikte zu einer Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro verurteilt.
Das Gericht sprach ihn am Mittwoch der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, des Drogenbesitzes und -erwerbs sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
Rassistische Gesinnung bestritten
Verhängt wurden 280 Tagessätze zu 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 310 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert, die Verteidigung 250 Tagessätze zu 10 Euro. Der Mann hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt und sich bei Gericht, Staatsanwaltschaft und seinen ehemaligen Kollegen entschuldigt »für das Bild, das ich von dem Beruf nun in die Öffentlichkeit getragen habe«.
Eine rassistische Gesinnung bestritt der 32-Jährige, der seit dem vergangenen Jahr kein Polizist mehr ist. Er gestand allerdings über seinen Anwalt nicht nur einen Hitlergruß im Biergarten. Außerdem gab er zu, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten, nur mit Unterwäsche bekleideten Gefangenen und einen beleidigenden Kommentar, der sich auf dessen schwarze Hautfarbe bezog, per Handy verschickt zu haben.
Diese Vorwürfe wiegen aus Sicht des Gerichts schwer. »Gerade als Polizist hat man hier die erhöhten Pflichten«, sagte der Richter - nämlich die »Verhinderung, dass rassistische Gesinnungen in der Bundesrepublik wieder aufflammen können«.
Gemeinsames Kiffen
Die Vorwürfe gegen den Mann, der inzwischen als Fitnesstrainer arbeitet, waren im Rahmen der Ermittlungen im Drogenskandal bei der Münchner Polizei ans Licht gekommen. Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes räumte er ein. Von »Buffi-Buffi« war in Chats mit Polizeikollegen die Rede, wenn die Männer zusammen kiffen wollten. Ging es um Kokain, schrieb man nach Angaben der Ermittler von »Miami« - oder schlicht von »K«.
Er habe seit Anfang 2017 »regelmäßigen Umgang mit Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Cannabis« gehabt, hieß es in dem ursprünglichen Strafbefehl gegen den Mann. Zum Prozess kam es überhaupt nur, weil der frühere Polizeibeamte Widerspruch gegen Teile dieses Strafbefehls eingelegt hatte, die sich auf Details der Drogendelikte bezogen. Die übrigen Punkte - etwa das Zeigen des Hitlergrußes im Jahr 2018 - hatte er nicht bestritten. Im Strafbefehl betrug die Geldstrafe noch 350 Tagessätze zu 75 Euro. Der Widerspruch hat sich zumindest finanziell also gelohnt.
Für die Münchner Polizei sind die Vorwürfe, die im Gerichtsverfahren bekannt werden, einmal mehr ein Desaster. Und sie sind alles andere als ein Einzelfall. Denn im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die 37 Beschuldigten im Koks-Skandal stießen Polizei und Staatsanwaltschaft auch noch auf zahlreiche weitere Delikte. Von 235 Einzeldelikten aus allen möglichen Bereichen berichtete die »Süddeutsche Zeitung«: Bestechlichkeit, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung oder Strafvereitelung.
Kein rein Münchner Problem
Die Staatsanwaltschaft München I bestätigt das, betont aber, bei der Zahl 235 handle es sich »wohl um die polizeiliche Erfassung der Straftaten«. Nicht bei jedem Delikt, das von der Polizei gezählt wird, sehe die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht.
Dass es sich bei straffälligen Polizisten nicht um ein rein Münchner Problem handelt, zeigen Zahlen des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA). Das ermittelte im vergangenen Jahr in knapp 1500 Fällen wegen verschiedenster Straftaten gegen Polizisten. In zwölf Fällen ging es dabei um den Verdacht der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im laufenden Jahr werden nach Angaben einer LKA-Sprecherin »derzeit in einem niedrigen einstelligen Bereich« Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt.
Wie viele Beschuldigte hinter den knapp 1500 Fällen stecken, konnte das LKA zwar nicht sagen. Aber: »Grundsätzlich dürften - erfahrungsgemäß - die Zahlen von Fällen und Beschuldigten weitgehend deckungsgleich sein«, sagte die Sprecherin. Allerdings gebe es auch Ausnahmen - wenn zum Beispiel bei einem Beschuldigten verschiedene Taten im Raum stehen. Die bayerische Polizei hat rund 41.400 Beschäftigte.
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