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Hells Angels-Kutten dürfen vor Gericht verboten werden

Karlsruhe (dpa) - Motorradwesten der »Hells Angels« dürfen während einer Gerichtsverhandlung verboten werden.

Bundesverfassungsgericht bestätigt »Kuttenverbot«: Der geballte Auftritt von »Hells Angels« in ihren typischen Kutten im Geri
Bundesverfassungsgericht bestätigt »Kuttenverbot«: Der geballte Auftritt von »Hells Angels« in ihren typischen Kutten im Gerichtssaal darf verboten werden. Foto: Ronald Wittek/Archiv
Bundesverfassungsgericht bestätigt »Kuttenverbot«: Der geballte Auftritt von »Hells Angels« in ihren typischen Kutten im Gerichtssaal darf verboten werden. Foto: Ronald Wittek/Archiv

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