Logo
Aktuell Panorama

Heimliches Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein

Ist das Vortäuschen, ein Kondom zu benutzen, es dann aber eben nicht zu tun, ein Verbrechen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals ausführlich zum Phänomen des »Stealthing« geäußert.

Kondom
Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird. Foto: Friso Gentsch
Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.
Foto: Friso Gentsch

Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des »Stealthing« (Engl: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.

Im konkreten Fall hatte ein IT-Fachmann in seinem Schlafzimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht in Frage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll.

Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Frage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher am Mittwoch.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle: Das Landgericht habe es versäumt, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Das Landgericht hatte den intensiven Nutzer von Dating-Portalen wegen mehrerer Sexualdelikte zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.

BGH-Beschluss

© dpa-infocom, dpa:230201-99-439550/2