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Haftstrafen gegen Betreiber kinderpornografischer Plattform

Mehr als eine Million Beiträge mit Fotos und Videos von schwerer sexueller Gewalt an Kindern fanden Ermittler auf der Darknet-Plattform »Boystown«. Nun wurden deren Betreiber in Frankfurt verurteilt.

Urteile im »Boystown«-Prozess
Ein Verteidiger schützt seinen Mandanten im »Boystown«-Prozess mit einem Aktenordner vor den Kameras der Journalisten. Foto: Boris Roessler
Ein Verteidiger schützt seinen Mandanten im »Boystown«-Prozess mit einem Aktenordner vor den Kameras der Journalisten.
Foto: Boris Roessler

Die weltweit größte Online-Plattform für den Austausch von Kinderpornografie ist im vergangenen Jahr von Ermittlern zerschlagen worden - nun müssen die Betreiber ins Gefängnis. Ein 49-Jähriger aus Bayern wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, ein 42-Jähriger aus Paderborn zu zehneinhalb Jahren.

Beide sollen danach in Sicherheitsverwahrung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt, Christian Annen, machte am Dienstag deutlich: »Das Urteil zeigt, dass das Darknet kein straffreier Raum ist.« Auch in der vermeintlichen Anonymität bleibe Kinderpornografie und ihre Verbreitung nicht ohne Konsequenzen. Die Plattform hatte mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt.

Den 49 und 42 Jahre alten Männern - zwei von vier Angeklagten - war außer der Beteiligung an der Plattform auch schwerer sexueller Missbrauch an Kindern und Vergewaltigung vorgeworfen worden. Psychologische Gutachter hatten bei ihnen eine Persönlichkeitsstörung festgestellt und hohe Rückfallgefahr befürchtet - daher auch die Entscheidung, sie nach Verbüßung der Haft in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.

Richter sehen »erhebliche kriminelle Energie«

Die Richter sprachen von »erheblicher krimineller Energie« der Angeklagten. Über Jahre hinweg und international seien auf der Plattform Dateien ausgetauscht worden. Sexueller Missbrauch habe immer psychische und physische Folgen für die Opfer, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar seien, sagte der Vorsitzende Richter.

Ein 60-Jähriger, der in Paraguay festgenommen worden war, muss unter anderem wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte acht Jahre ins Gefängnis. Er soll die Plattform zusammen mit dem 49 Jahre alten Angeklagten und einem weiteren, bislang unbekannten Täter, aufgebaut und betrieben haben. Gegen einen 66-Jährigen aus Hamburg verhängten die Richter eine Strafe von sieben Jahren. Er galt als besonders aktiver Nutzer, der angesichts seiner zahlreichen Beiträge eine prominente Rolle in der Darknet-Community spielte. Laut Anklage soll er mehr als 3600 Beiträge verfasst haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung auf. Während des Verfahrens hatte lediglich der 42-Jährige den Eindruck erweckt, sich für die ihm zur Last gelegten Taten sichtlich zu schämen und reinen Tisch machen zu wollen. Die Richter würdigten in der Urteilsbegründung, dass er mit den Ermittlern umfassend zusammengearbeitet habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, im Jahr 2019 die Plattform »Boystown« mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben zu haben. Als das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform im April 2021 abschalteten, waren dort mehr als eine Million Forenbeiträge zu finden. Die Aufnahmen zeigten teils schwerste sexuelle Gewalt an Kindern.

Selbst einer der Angeklagten habe eingeräumt, dass die dargestellten Handlungen »mit Sicherheit nicht einvernehmlich« waren, so die Richter. Dennoch hätten die Männer die Plattform jahrelang weiterbetrieben und ihre Interessen über die der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestellt.

Sicherheitsverwahrung für zwei Angeklagte gefordert

Die Vertreter der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers die Sicherungsverwahrung für zwei Angeklagte gefordert. Auch beim Strafmaß für den 49-Jährigen folgten die Richter dem Antrag, für den 42-Jährigen hatte die Anklage elfeinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten jeweils geringere Haftstrafen gefordert - beziehungsweise sich für »angemessene« Strafen ausgesprochen.

Die Anklagevertreter von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft machten deutlich: Der Fall ist noch nicht vorbei. »Trotz des heutigen Urteils arbeiten wir mit Hochdruck weiter«, sagte ZIT-Sprecher Benjamin Krause. »Denn es gelingt uns noch zu selten, die Betreiber und Mitglieder solcher auf maximale Anonymität ausgerichteten Plattformen zu identifizieren.«

Zum Schutz der Opfer hatte der Prozess seit Beginn im September weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. ZIT-Sprecher Sebastian Zwiebel sagte über die Missbrauchstaten: »Das Ausmaß ist kaum in Worte zu fassen.« Es habe verhindert werden sollen, dass die Kinder, die unter dem Missbrauch gelitten hätten, in irgendeiner Weise identifizierbar sind, insbesondere, da sie noch heute unter den Taten litten.

Er hoffe, dass »von diesem Urteil eine Signalwirkung ausgeht, dass niemand wirklich sicher ist im Darknet«, sagte der Rechtsanwalt Niklas Henke, der in dem Verfahren einen heute 23-Jährigen in der Nebenklage vertrat. Dennoch könne auch das Urteil das unendliche Leid der Opfer nicht wiedergutmachen. »Diese Taten wirken nach.« Mit dem Urteil vom Dienstag werde jedoch »auch den Opfern eine Stimme gegeben.«

© dpa-infocom, dpa:221206-99-798632/8