20 Jahre nach der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler in Frankfurt sitzt der Täter weiter in Haft. Der verurteilte Mörder, der seinen Namen inzwischen geändert hat, hatte 2017 die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt. Im Mai 2019 habe das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur nun mit. Vor September 2025 sei damit keine Entlassung möglich.
Der Täter, der vor der Namensänderung Magnus Gäfgen hieß, war 2003 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Gäfgen lockte den elfjährigen Jakob, Sohn einer bekannten Bankiersfamilie, am 27. September 2002 in seine Wohnung und erstickte ihn mit Klebeband. Von der Familie verlangte er eine Million Euro Lösegeld. Der Täter habe ein »luxuriöses Leben mit reichen Freunden« leben wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der damalige Jurastudent habe den Tod des Kindes von Beginn an gewollt, befand das Frankfurter Landgericht.
Entschädigung wegen der Androhung von Schmerzen
Drei Tage nach der Entführung nahm die Polizei Gäfgen fest. Erst nach einer Drohung mit Schmerzen nannte er den Beamten den Ort, an dem er die Leiche versteckt hatte - die Polizei nahm zu dem Zeitpunkt noch an, das Kind sei am Leben und brauche dringend Hilfe. Die Drohung beim Polizeiverhör löste eine kontroverse Folter-Debatte aus.
Gäfgen legte zahlreiche Rechtsmittel ein, das Urteil wurde jedoch nicht aufgehoben. Seine Strafe verbüßt er in Kassel. Wegen der Androhung von Schmerzen musste das Land Hessen ihm schließlich 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zahlen.
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