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Gitarre und Gesang bei Ed Sheerans Copyright-Prozess

Der Sänger zieht alle Register, um zu beweisen: Für »Thinking Out Loud« hat er nicht von dem Lied »Let's Get It On« abgeschrieben. Was wollte er mit seinem Ständchen erreichen?

Ed Sheeran
Ed Sheeran stimmte im Urheberrechtsstreit ein paar Takte einer Melodie an. Foto: Bebeto Matthews
Ed Sheeran stimmte im Urheberrechtsstreit ein paar Takte einer Melodie an.
Foto: Bebeto Matthews

Der britische Sänger Ed Sheeran (32, »Bad Habits«) hat im Copyright-Prozess gegen ihn in New York zur Gitarre gegriffen. Sheeran nahm bei der Vernehmung durch seine Anwältin gestern das Instrument zur Hand, um der Jury zu erklären, auf welche Weise er Songs schreibt. Dabei spielte und sang er US-Medien zufolge Teile seines Hits »Thinking Out Loud«, um den es in dem Prozess geht.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend werfen Sheeran vor, seinen Song »Thinking Out Loud« zumindest teilweise von dem Lied »Let's Get It On« abgeschrieben zu haben, das Townsend mit Marvin Gaye veröffentlicht hatte. Sheeran und sein Anwaltsteam argumentieren, dass die meisten Popsongs auf Akkord-Abfolgen aufgebaut sind, die frei verfügbar sind.

Mit seinem Ständchen vor Gericht wollte Sheeran den Berichten zufolge nun klar machen, dass die schnelle Art und Weise, wie er Songs schreibe - manchmal mehrere an einem Tag - keinen Raum dafür lasse, zeitgleich an andere Lieder zu denken und diese zu kopieren.

© dpa-infocom, dpa:230428-99-490215/2