Die schwere Saaltür öffnet sich und ein einziger knapper Satz beendet den Mordprozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter. »Die Kammer hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.« Mehr darf Gerichtssprecherin Lisa Rust nicht in die vielen Mikrofone sagen. Das Verfahren im Landgericht Braunschweig gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Täter war nicht öffentlich.
Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Am 19. Juni soll der damals 14-Jährige gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler das Mädchen auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Kurz nachdem Angehörige die Jugendliche als vermisst gemeldet hatten, entdeckten Beamte Anastasias Leichnam in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg.
In der Region herrscht Fassungslosigkeit
Kurz darauf teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit, dass zwei Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren als dringend tatverdächtig gelten. Die Obduktion ergab, dass Anastasia erstickt wurde - Todesursache ist Sauerstoffmangel. Die mutmaßlichen Täter und Opfer kamen den Ermittlern zufolge aus demselben Viertel, gingen auf dieselbe Schule und hatten Kontakt miteinander. Alle drei haben einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war Russin, die beiden Jungen haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit.
Der 14-Jährige muss in Untersuchungshaft, der 13-Jährige ist nicht strafmündig und kann für die Tat strafrechtlich verfolgt werden. Tagelang herrscht in der Region Fassungslosigkeit. »Ich verurteile dieses grausame und kaltblütige Verbrechen aufs Schärfste«, so Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel damals. Die Polizei ist im betroffenen Ortsteil »mit erhöhter Präsenz« vor Ort und versucht, mit den Menschen zu sprechen, die Lage zu beruhigen. An den Schulen sind Beamte im Einsatz, um auf Ängste und Unsicherheiten einzugehen. Bei einer bewegenden Trauerfeier auf dem städtischen Friedhof nehmen zahlreiche Menschen Abschied von dem Mädchen.
Im November dann die Anklage. Es heißt, die drei hätten sich zum Kirschenessen auf dem verwilderten Grundstück getroffen. Das Mädchen habe für den Jüngeren Gefühle verspürt, die inniger gewesen seien als Freundschaft. Bei der Verabredung war laut Staatsanwaltschaft aber schon geplant, das Mädchen zu töten. Unbemerkt soll sich der 13-Jährige dem Opfer von hinten genähert und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend erstickten die Jungen laut Anklage ihr Opfer. Warum sie den mörderischen Plan fassten, ließ sich nach Angaben der Strafverfolger nicht klären.
Die Verteidigung hat Revision eingelegt
Im Prozess ab Ende Dezember wird dem Jugendlichen vorgeworfen, »gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person« das Mädchen getötet zu haben. Zwei Monate später stehen die acht Jahre Jugendfreiheitsstrafe. Mehr nicht, es gibt keine Details zum Tathergang, nichts wird zum Motiv bekannt und auch zur Begründung des Schuldspruchs dringt kein Wort nach außen.
Verteidiger Thilo Schäck kündigt noch im Gericht an, das Ergebnis prüfen lassen zu wollen. »Wir haben gegen das Urteil bereits Revision eingelegt«, sagt er. Im Verfahren hatte der Anwalt nach eigenen Angaben Freispruch gefordert und vorgetragen, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, hatte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre und sechs Monate plädiert, die Vertreter der Nebenklage wollten ein Jahr mehr.
Trotz der Verurteilung sei das Ende nun aber sehr unbefriedigend, sagt Anwalt Steffen Hörning als Vertreter der Nebenklage. Zu viele Fragen sind ihm zufolge offengeblieben. »Sehr gefasst, sehr ruhig«, hätte die Familie das Urteil aufgenommen und aufmerksam der Übersetzung der Begründung zugehört. Mit Blick auf die schreckliche Tat und die Folgen für die Familie könne aber von Zufriedenheit keine Rede sein.
Hörnig fordert eine Prüfung des Alters für Strafmündigkeit. Es sei in diesem konkreten Fall unerträglich festzustellen, dass ein 13-jähriger Junge als schuldunfähig gelte und wegen der mutmaßlichen Tat nicht belangt werden könne. »Damit ist schwer umzugehen«, sagt er. Ein tagtäglicher Blick im Leben zeige, dass 12- oder 13-Jährige heutzutage in ihrer geistigen und sittlichen Reife nicht mehr zu vergleichen seien mit 12- oder 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren.
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