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Aktuell Achtsamkeit

GEA-Check: So bleiben Sie gesund!

Manche Krankheiten kann man sich sparen, andere Krankheiten kann man heilen – vorausgesetzt, man entdeckt sie rechtzeitig. Seine Gesundheit hat jeder Mensch zu einem guten Teil selbst in der Hand. Mit Untersuchungen und Impfungen kann man vorsorgen. Welche Angebote es für gesunde Erwachsene gibt, was je nach Geschlecht und Alter empfohlen wird und wofür die gesetzlichen Krankenkassen zahlen: All das erfahren Sie in der ersten Folge der neuen GEA-Serie »Gut vorgesorgt«.

Jugendliche können sich beim Arzt gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen lassen. Der Impfstoff schützt Mädchen vor Gebärmutterh
Jugendliche können sich beim Arzt gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen lassen. Der Impfstoff schützt Mädchen vor Gebärmutterhals-Krebs. Foto: Stefan Puchner/dpa
Jugendliche können sich beim Arzt gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen lassen. Der Impfstoff schützt Mädchen vor Gebärmutterhals-Krebs.
Foto: Stefan Puchner/dpa

REUTLINGEN. 74 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Welche Leistungen das genau umfasst, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. In dem Gremium vertreten sind gesetzliche Krankenversicherungen (GKV), Krankenhäuser, Kassenärzte und Kassenzahnärzte. Bei Impfungen orientiert der G-BA sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Die Richtlinien des G-BA sind bindend. Das heißt: Empfohlene Maßnahmen müssen von Kassenärzten und Kliniken angeboten und von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Leistungskatalog umfasst alle notwendigen Angebote, heißt es vom G-BA. Trotzdem bieten viele Ärzte zusätzlich Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die Kassenpatienten selbst bezahlen müssen. Nutzen, Schaden und Kosten bewertet der IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de) im Auftrag der GKV.

Untersuchungen für alle

Gesundheits-Check: Beim Rundum-Check geht es um Früherkennung von Risiken, Entdeckung häufiger Erkrankungen von Stoffwechsel, Herz und Kreislauf sowie Beratung zur Prävention. Der Arzt stellt Fragen zu Beschwerden, Vorerkrankungen, familiärer Vorbelastung und Lebensstil. Er misst den Blutdruck, hört das Herz ab und kontrolliert den Impfstatus. Zusätzlich werden Urin (Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit) und Blut (Cholesterin [Gesamt, LDL, HDL], Triglyceride, Nüchtern-Plasmaglucose) gestestet – bis 34 Jahre nur bei Risikopatienten, ab 35 Jahre bei allen Patienten. Den Gesundheits-Check können gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren einmalig machen, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Patienten ab 35 Jahren können sich außerdem einmalig auf Hepatitis-B und Hepatitis-C untersuchen lassen. Zuständig sind Allgemeinmediziner und Fachärzte für Innere Medizin.

Hautkrebs: Eine Ganzkörper-Untersuchung auf hellen und schwarzen Hautkrebs wird Patienten ab 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten. Ansprechpartner sind Hautärzte.

Darmkrebs: Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs bezahlen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab 50 Jahren. Zur Wahl stehen zwei Methoden: Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl alle zwei Jahre (Allgemeinmediziner) oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren (Internist mit Schwerpunkt Gastroenterologie). Die Darmspiegelung ist genauer, aber aufwändiger und eventuell schmerzhaft.

Lungenkrebs: Die Früherkennung von Lungenkrebs wird für starke Raucher voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung. Die Untersuchung erfolgt einmal pro Jahr bei einem Radiologen. Teilnehmen können Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre lang zeitweise bis zu 20 Zigaretten pro Tag geraucht haben und noch aktiv sind oder vor weniger als zehn Jahren aufgehört haben.

Das Hautkrebs-Screening wird Erwachsenen ab 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten.
Das Hautkrebs-Screening wird Erwachsenen ab 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten. Foto: Getty Images/urbazon
Das Hautkrebs-Screening wird Erwachsenen ab 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten.
Foto: Getty Images/urbazon

Impfungen für alle

Humane Papillomviren (HPV): Gegen HPV können sich Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren (spätestens mit 18 Jahren) vom Kinderarzt impfen lassen – am besten vor dem ersten Sex. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr übertragen und können Krebs an Gebärmutterhals, Penis, Anus und im Mund-Rachen-Raum verursachen. Die Impfung schützt vor Erkrankung und Übertragung.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME): Der FSME-Virus wird von Zecken übertragen und kann zu Hirnentzündung mit bleibenden Schäden führen. In Risikogebieten – wozu Baden-Württemberg gehört – ist die Impfung Kassenleistung. Aufgefrischt werden sollte sie alle drei bis fünf Jahre.

Masern: Die Impfung gegen Masern nachholen sollten Erwachsene ohne Impfung, mit nur einer Impfung in der Kindheit oder mit unklarem Impfstatus.

Pertussis, Tetanus, Diphterie: Die Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) sollten Erwachsene einmalig auffrischen, die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie regelmäßig alle zehn Jahre. Die Impfstoffe werden in der Regel als Kombinations-Präparat verabreicht.

Grippe und Covid-19: Die Impfung gegen Grippe (Influenza) und Covid-19 wird Menschen ab 60 Jahren jeden Herbst empfohlen. Jüngere sollten eine Basisimmunität gegen Covid-19 herstellen mittels drei Erreger-Kontakten (mindestens zwei Impfungen, gegebenenfalls eine Infektion).

Gürtelrose, Pneumokokken, Respiratorische Synzytial-Viren (RSV): Zur einmaligen Impfung wird geraten gegen Gürtelrose ab 60 Jahren, wenn man in der Kindheit Windpocken hatte, sowie gegen Pneumokokken und RSV (beides Entzündungen der Atemwege) ab 60 bzw. 75 Jahren.

Die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 wird Menschen ab 60 Jahren weiterhin jeden Herbst angeraten.
Die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 wird Menschen ab 60 Jahren weiterhin jeden Herbst angeraten. Foto: Sven Hoppe/dpa
Die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 wird Menschen ab 60 Jahren weiterhin jeden Herbst angeraten.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Nur für Frauen

Prävention gegen Gebärmutterhals-Krebs beim Frauenarzt: Der Besuch beim Frauenarzt dient der Vorbeugung von Krebs an den weiblichen Geschlechtsorganen und Brüsten. Die Angebote variieren je nach Alter. Junge Frauen bis 18 Jahre können bei Bedarf die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) zum Schutz vor Gebärmutterhals-Krebs als Kassenleistung nachholen. Ab 20 Jahren werden die inneren und äußeren Geschlechtsorgane einmal pro Jahr abgetastet. Zusätzlich wird im Alter von 20 bis 34 Jahren – ebenfalls im Jahrestakt – ein Pap-Abstrich vom Gebärmutterhals auf veränderte Zellen untersucht. Ab dem Alter von 35 Jahre wird der Pap-Abstrich im Jahres-Rhythmus ersetzt durch die Kombination von Pap-Abstrich und HPV-Test im Drei- Jahres-Rhythmus.

Prävention gegen Brustkrebs beim Frauenarzt: Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland, eine von acht Frauen bekommt in ihrem Leben Brustkrebs. Darum wird die Krebs-Vorsorge beim Frauenarzt für Frauen ab 30 Jahren erweitert um das jährliche Abtasten der Brust. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren wird zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie angeboten. Die Röntgen-Aufnahmen der Brüste werden in spezialisierten Einrichtungen gemacht. Sie erlauben die Entdeckung von Krebs im Frühstadium und verbessern die Heilungschancen. Die Strahlendosis ist zwar gering, kann jedoch bei regelmäßiger Nutzung in seltenen Fällen das Krebsrisiko erhöhen.

Mammographie ist eine Vorsorge-Untersuchung für Frauen ab 50 Jahren. Dabei wird ein Röntgenbild der Brust gemacht und auf Krebs
Mammographie ist eine Vorsorge-Untersuchung für Frauen ab 50 Jahren. Dabei wird ein Röntgenbild der Brust gemacht und auf Krebs untersucht. Foto: Hannibal Hanschke/dpa
Mammographie ist eine Vorsorge-Untersuchung für Frauen ab 50 Jahren. Dabei wird ein Röntgenbild der Brust gemacht und auf Krebs untersucht.
Foto: Hannibal Hanschke/dpa

IGeL-Leistungen zur Krebsvorsorge: Zusätzlich zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen offerieren Frauenärzte Untersuchungen von Eierstöcken, Gebärmutterkörper und Brust mittels Ultraschall (Sonografie) sowie der Brust mittels Magnetresonanztomografie (MRT). Dabei handelt es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), welche die Patientinnen selbst bezahlen müssen. Den Nutzen dieser Angebote bewertet der IGeL-Monitor als unklar oder sogar schädlich: Dass durch die genannten Tests weniger Frauen erkranken oder sterben, sei nicht nachgewiesen, heißt es. Gleichzeitig würden Fehlalarme zu unnötigen Untersuchungen, Eingriffen und Risiken führen.

Selbstkontrolle der Brust: Frauen ab 30 sollten zusätzlich zur jährlichen Früherkennungsuntersuchung Brüste, Achselhöhlen und den Bereich um die Schlüsselbeine einmal pro Monat selbst abtasten. Der beste Zeitpunkt dafür ist etwa eine Woche nach Beginn der Regelblutung, dann ist das Gewebe besonders weich. Der untersuchte Bereich fühlt sich wegen der vielen Drüsen immer knotig an. Zu achten ist darum vor allem auf neue Verhärtungen. Außerdem auf Austritt von Flüssigkeit aus den Brustwarzen, auf Rötungen, Einziehungen und Vorwölbungen der Haut sowie auf Veränderungen von Größe, Form und Beweglichkeit der Brüste. Derartige Funde sollten beim Frauenarzt abgeklärt werden.

Chlamydien-Test: Frauen unter 25 Jahren können einmal jährlich beim Frauenarzt ihr Urin auf Chlamydien testen lassen. Chlamydien sind Bakterien. Eine Infektion damit gehört zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Sie führt – wenn unbehandelt – unter Umständen zu Unfruchtbarkeit, Eileiterschwangerschaft und Unterleibsschmerzen.

Ultraschall-Bild der Prostata: Die Krebs-Vorsorge wird Männern ab 45 Jahren empfohlen.
Ultraschall-Bild der Prostata: Die Krebs-Vorsorge wird Männern ab 45 Jahren empfohlen. Foto: Uwe Anspach/dpa
Ultraschall-Bild der Prostata: Die Krebs-Vorsorge wird Männern ab 45 Jahren empfohlen.
Foto: Uwe Anspach/dpa

Nur für Männer

Selbstkontrolle der Hoden: Männer sollten ihre Hoden regelmäßig einmal im Monat selbst abtasten. Knoten, Verhärtungen, Vergrößerungen oder Verkleinerungen (mit oder ohne Schmerzen) könnten auf eine Krebserkrankung hinweisen und sollten vom Urologen abgeklärt werden.

Prostata-Untersuchung beim Urologen: Prostatakrebs ist die häufigste Krebsart bei Männern. Das Risiko steigt mit den Jahren, das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 69 Jahren. Darum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab 45 Jahren die Kosten für die Tastuntersuchung von Prostata und äußeren Genitalien beim Urologen einmal pro Jahr. Schwierigkeiten beim Wasserlassen, Abschwächung des Harnstrahls und häufiges Urinieren können sowohl auf eine gutartige Prostatavergrößerung als auch auf eine bösartige Prostatageschwulst hindeuten und sollten vom Arzt abgeklärt werden.

So geht’s weiter

In der neuen GEA-Serie »gut vorgesorgt« geht es um die Vorbereitung auf verschiedene Lebenslagen. Themen sind unter anderem Gesundheit, Tod und Geld. Nächste Woche gibt es Tipps zur Regelung des Nachlasses.

Aneurysma der Bauchaorta: Die Bauchaorta ist das größte Blutgefäß in der Bauchhöhle. Bildet sich dort eine Ausbuchtung, spricht man von einem Aneurysma. Meist verursacht das keine Beschwerden und bleibt deshalb unbemerkt. In seltenen Fällen jedoch können Aneurysmen reißen und einen lebensbedrohlichen Notfall herbeiführen. Männer ab 65 Jahren haben ein erhöhtes Risiko. Darum können sie einmalig eine Ultraschall-Untersuchung machen lassen. Erste Anlaufstelle sind Hausärzte und Internisten mit entsprechender Qualifikation.