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Franzosen dürfen nicht mehr betrunken auf die Jagd gehen

Immer mal wieder hört man aus dem Ausland von neuen, absurden oder lustigen Gesetzen. Auch Frankreich gehört dazu. Doch die zunächst witzig klingende Regelung hat einen ernsten Hintergrund.

Jagdunfälle
Ein Mann zielt mit einem Jagdgewehr. Foto: Patrick Pleul/DPA
Ein Mann zielt mit einem Jagdgewehr.
Foto: Patrick Pleul/DPA

Jägern in Frankreich droht künftig ein saftiges Bußgeld, wenn sie betrunken bei der Jagd ertappt werden. Nach einem im Amtsblatt veröffentlichten Dekret wird ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fällig, wenn ein Jäger oder eine Jägerin »in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit« erwischt wird.

Eine Promillegrenze wurde dafür nicht festgelegt. Für Wiederholungstäter wird es noch teurer. Das Verbot gehört zu einem Maßnahmenpaket, das die Zahl von Jagdunfällen reduzieren soll. Auch soll es erhöhte Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen geben sowie eine App, auf der Spaziergänger abrufen können, wo gerade gejagt wird.

Die Jagd hat in Frankreich eine große Bedeutung. Der französische Jagdverband spricht von 1,1 Millionen aktiven Jägern. In Deutschland sind es dem Deutschen Jagdverband zufolge 384.000.

Bei Unfällen im Nachbarland gab es in der vergangenen Jagdsaison, die von September bis März 2023 ging, nach Behördenangaben 78 Verletzte und 6 Tote, die Zahlen sind rückläufig. Im Vergleich zu vor 20 Jahren ging die Zahl tödlicher Jagdunfällen um 80 Prozent und die der Unfälle mit Verletzten um 62 Prozent zurück.

Dennoch gibt es in Frankreich eine kontroverse Debatte um die Jagd. Diese dreht sich nicht nur um Unfälle, sondern auch die Frage, ob es in der Natur ein Vorrecht für Jäger oder eher für Erholungssuchende geben sollte.

In Deutschland ist das Gesetz weniger eindeutig als im Nachbarland. Aber auch hierzulande stehen Jäger mitunter auf dünnem Eis, wenn sie betrunken bei der Jagd erwischt werden. Zwar ist im Gesetz nicht ausdrücklich von einem Alkoholverbot die Rede, aber in einem wegweisenden Urteil stellte das Bundesverwaltungsgericht 2014 fest: »Der Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss stellt ein Fehlverhalten dar, welches bereits für sich genommen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründet.« Geklagt hatte damals ein Jäger, dem die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wurde, nachdem er betrunken zur Jagd gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden war.

© dpa-infocom, dpa:230917-99-225565/3