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Flugdrohne: Frankfurt Airport stellt eine Stunde Betrieb ein

Für rund eine Stunde geht nichts am größten deutschen Flughafen: Weil eine Drohne gemeldet wird, darf kein Flieger starten oder landen. Für einige Passagiere endet ihre Reise daher auf einem anderen Flughafen.

Frankfurter Flughafen
Wegen einer gesichteten Drohne wurde der Betrieb am Flughafen in Frankfurt vorübergehend eingestellt. Foto: Boris Roessler/dpa
Wegen einer gesichteten Drohne wurde der Betrieb am Flughafen in Frankfurt vorübergehend eingestellt. Foto: Boris Roessler/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Wegen einer möglichen Gefahr durch eine Drohne hat der Frankfurter Flughafen am Samstagabend den Flugbetrieb für rund eine Stunde eingestellt.

Die Deutsche Flugsicherung habe ab etwa 20.15 Uhr für knapp sechzig Minuten keine Starts und Landungen genehmigt, sagte eine Sprecherin des Flughafenbetreibers Fraport der Deutschen Presse-Agentur. Mehr als 15 Flugzeuge hätten deshalb zur Landung auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen. Wo und von wem die Drohne gesichtet wurde, war anfangs unklar.

Die Bundespolizei berichtete über Twitter, dass Landes- und Bundespolizei im Einsatz seien. Die Ermittlungen dauerten an, hieß es nach Aufhebung der Sperrung. Zwischenzeitlich war nach Fraport-Angaben auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz, um nach dem mutmaßlichen Drohnenpiloten zu suchen.

Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen. Alleine im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) bis Ende November 120 solcher Behinderungen registriert. Mehrmals musste deshalb der Flugbetrieb eingestellt werden - in Frankfurt etwa am 25. März und 9. Mai 2019.

Die DFS mit Sitz im südhessischen Langen überwacht und kontrolliert im Auftrag des Bundes den Luftraum. Sie spricht bewusst nicht von Drohnensichtungen, sondern von Behinderungen durch Drohnen, da der Pilot eines Flugzeugs bei Start oder Landung abgelenkt werden könnte. Würden Drohnen unmittelbar an einem Flughafengelände gesehen, werde dies als potenzielle Gefahr für An- und Abflüge bewertet. Deshalb dürften keine Start- und Landeerlaubnisse mehr erteilt werden.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Auch unmittelbar über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen dürfen keine Drohnen aufsteigen.