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Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten

Die Hauptstadt der Toskana gehört zu Italiens meistbesuchten Städten. Im Zentrum mieten sich immer mehr Touristen ein. Die Einheimischen leiden. Das will die neue Bürgermeisterin ändern.

Hitzewelle in Italien
Touristen über Touristen. Florenz will Kurzzeit-Vermietungen im historischen Zentrum verbieten. (Foto: Archiv) Foto: picture alliance/DPA
Touristen über Touristen. Florenz will Kurzzeit-Vermietungen im historischen Zentrum verbieten. (Foto: Archiv)
Foto: picture alliance/DPA

Florenz will die Vermietung von Wohnungen in seiner historischen Innenstadt für nur wenige Tage demnächst verbieten. Dies kündigte die neue sozialdemokratische Bürgermeisterin der mittelitalienischen Großstadt, Sara Funaro, an. Zuvor hatte ein Verwaltungsgericht der Region Toskana eine Beschwerde gegen entsprechende Pläne der 360.000-Einwohner-Stadt für unzulässig erklärt. 

Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.

Funaro wurde erst im vergangenen Monat zur Bürgermeisterin gewählt. In einer Stichwahl konnte sie sich gegen den ehemaligen Direktor der Uffizien, den Deutsch-Italiener Eike Schmidt, durchsetzen, der mit Unterstützung der in Rom regierenden Rechtsparteien angetreten war. Mit der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelung werde sich der Stadtrat in der nächstmöglichen Sitzung befassen, kündigte die Sozialdemokratin an.

Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für bislang übliche Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum Unesco-Weltkulturerbe.

© dpa-infocom, dpa:240710-930-169903/1