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»Fast perfekter Mord« am Vater - lebenslange Haft gefordert

Laut Staatsanwaltschaft mischte die Frau ihrem Vater Gift in sein Lieblingsessen. Ihr wird Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vorgeworfen. Am Landgericht Traunstein wird ihr der Prozess gemacht.

Prozess
Eine von zwei Angeklagten wartet im Saal des Traunsteiner Landgerichts. Foto: Uwe Lein
Eine von zwei Angeklagten wartet im Saal des Traunsteiner Landgerichts.
Foto: Uwe Lein

Im Prozess um den Gift-Mord an einem 75 Jahre alten Pflegebedürftigen fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die angeklagte Tochter des Mannes.

Der Staatsanwalt warf der heute 55-Jährigen in seinem Plädoyer am Landgericht Traunstein Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor und ging auch von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Der Mann sei das Opfer eines »fast perfekten Mordes« geworden. Das Urteil soll nach Gerichtsangaben am Mittwoch fallen.

Laut Staatsanwaltschaft mischte die Frau ihrem Vater Gift in sein Lieblingsessen, saures Lüngerl. Zur Anklage kam es, weil andere Angehörige den Verdacht aufbrachten, der Mann könnte eines nicht-natürlichen Todes gestorben sein. Sie erstatteten Anzeige. Die Leiche wurde daraufhin exhumiert.

Sieben Jahre Haft für Tochter gefordert

Für die ebenfalls angeklagte 30 Jahre alte Tochter der Frau, also die Enkelin des mutmaßlichen Opfers, forderte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen. Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer nicht davon aus, dass die beiden Frauen die Tat gemeinsam planten und hielt der Enkelin ein Teilgeständnis zugute.

Die Verteidigung forderte Freispruch für die wegen Mordes angeklagte Mutter, weil ihr die Tat nicht habe nachgewiesen werden können. Für die Tochter forderten ihre Anwälte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.

© dpa-infocom, dpa:221205-99-786144/3