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Familie des Geiselnehmers ist Jugendamt bekannt

Mehr als 18 Stunden stand der Geiselnehmer auf dem Rollfeld des Hamburger Flughafens. Zuvor hatte der Mann seine vierjährige Tochter aus der Wohnung der Mutter entführt.

Hamburger Flughafen
Der Geiselnehmer wird von der Polizei abgeführt. Foto: Jonas Walzberg/DPA
Der Geiselnehmer wird von der Polizei abgeführt.
Foto: Jonas Walzberg/DPA

Die Familie des Geiselnehmers vom Hamburger Flughafen ist dem Jugendamt des Landkreises Stade bekannt. »Nähere Hintergründe können wir aus Gründen des Sozialdatenschutzes und aus Rücksicht auf das Kindeswohl an dieser Stelle nicht mitteilen«, sagte ein Behördensprecher der dpa.

Der Mann hatte am Samstag seine vierjährige Tochter aus der Wohnung der Mutter in Stade entführt. Am Flughafen in Hamburg durchbrach er mit dem Auto eine Absperrung und fuhr auf das Flugfeld. Laut Polizei soll er dabei Schüsse aus einer Waffe abgegeben und zwei Brandsätze gezündet haben. Nach einem mehr als 18-stündigen Nervenkrieg übergab der 35-Jährige am Sonntag das Kind der Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Wo sich Mutter und Kind derzeit aufhalten und wie es dem vierjährigen Mädchen geht, wollte die Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Das Kind sei während der 18-stündigen Geiselnahme auf dem Rollfeld des Flughafens aber mit Essen und Trinken versorgt gewesen.

Laut Staatsanwaltschaft Stade war der Mann schon in der Vergangenheit wegen Entziehung des Kindes verurteilt worden. Er habe auch nicht mehr das Sorgerecht für die Tochter gehabt.

Geiselnehmer hatte keine Waffenbesitzkarte

Aus rechtlicher Sicht durfte der 35 Jahre alte Geiselnehmer keine Waffe haben. »Der Beschuldigte befindet sich nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis«, sagte Oberstaatsanwaltin Liddy Oechtering in Hamburg. Das Verfahren gegen den Mann hat mittlerweile wegen der besonderen Bedeutung die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen.

»Die Generalstaatsanwaltschaft wird einen Haftbefehlsantrag insbesondere wegen des Vorwurfs der Geiselnahme, der Entziehung Minderjähriger sowie Delikten nach dem Waffengesetz stellen«, sagte sie weiter.

© dpa-infocom, dpa:231106-99-840128/5