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Entführung von Mädchen: Verdächtiger ist Sexualstraftäter

Ein Sexualstraftäter kommt auf freien Fuß, die Behörden sehen die Gefahr von weiteren Straftaten. Der Mann wird auch »intensiv« kontrolliert. Und doch soll er nun ein Mädchen entführt und missbraucht haben.

Schulweg
Ein Mann soll ein Mädchen auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht haben. (Symbolbild) Foto: Stefan Sauer/DPA
Ein Mann soll ein Mädchen auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht haben. (Symbolbild)
Foto: Stefan Sauer/DPA

Ein verurteilter Sexualstraftäter wird aus dem Gefängnis entlassen und steht unter Beobachtung der Behörden - doch nur rund zwei Monate später soll er im pfälzischen Edenkoben am Montag eine Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und mutmaßlich missbraucht haben. In der Stadt herrscht Fassungslosigkeit - und Kritik am Vorgehen von Justiz und Behörden wird laut.

Der tatverdächtige 61-Jährige war erst im Juli aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Freiheitsstrafe verbüßte er allerdings wegen Verstößen gegen die Führungsaufsicht, wie Staatsanwaltschaft und Polizei Frankenthal (Pfalz) mitteilten. Seither habe es »intensive Kontrollmaßnahmen« gegeben.

Wegen seiner Vorgeschichte und früheren psychologischen Gutachten habe sich die »Gefahr einer erneuten Straffälligkeit« ergeben. Seit seiner Entlassung habe es drei Fälle gegeben, bei denen der 61-Jährige mutmaßlich gegen die Weisung seiner Führungsaufsicht verstoßen habe.

Neue Anklage und Haftbefehl noch unterwegs

Daher hatte die Staatsanwaltschaft am 8. September Anklage erhoben und einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am selben Tag fertiggestellt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.

Bislang sei keine Akte von der Staatsanwaltschaft Frankenthal eingetroffen, die eine Anklageschrift mit Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen von Edenkoben enthalte, bestätigte das Amtsgericht Neustadt am Mittwoch auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Vor dem Akteneingang sei keine Bearbeitung möglich.

Tatverdächtiger mit langem Vorstrafenregister

Drei Tage nach der Beantragung des Haftbefehls, am Montag, soll der 61-Jährige die Zehnjährige auf dem Schulweg in sein Auto gezogen haben und das Mädchen sexuell missbraucht haben.

Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren Unfällen nahmen Polizisten den Mann fest - er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Zehnjährige wurde nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden. Wie genau der Mann sie entführen konnte, wird noch ermittelt.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, der Mann sei zuletzt 2008 mit Sexualstraftaten in Erscheinung getreten und 1996 sowie 2008 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. 2012 wurde der Mann entlassen und unter die sogenannte Führungsaufsicht gestellt. Diese ist laut Staatsanwaltschaft »ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewährleisten«.

Anlegen einer Fußfessel unter Zwang »rechtlich nicht möglich«

2020 dann sei der 61-Jährige wegen mehrfacher Verstöße gegen die Führungsaufsicht zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er am 14. Juli dieses Jahres aus der Haft entlassen - erneut unter Führungsaufsicht. »Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich«, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Seitdem sei eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen worden: Es habe eine Gefährderansprache sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote gegeben, eine Ermittlungsgruppe sei gegründet, ein Hinweistelefon für die Bürger geschaltet worden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elektronische Fußfessel, die nach einer Beschwerde auch genehmigt wurde. Der 61-Jährige habe sich allerdings geweigert, sich die Fußfessel anlegen zu lassen. »Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen«, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Die Öffentlichkeit sei nach einer Abwägung der Interessen der Allgemeinheit gegen die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen nicht informiert worden. Die Voraussetzungen zur Information waren laut Staatsanwaltschaft »in diesem Fall leider nicht gegeben«.

© dpa-infocom, dpa:230913-99-178821/6