Der vorgetäuschte Tod eines Mannes in der Ostsee wird am Freitag erneut vor dem Landgericht in Kiel aufgerollt: Drei Jahre nach dem Urteil wegen versuchten Versicherungsbetruges müssen sich der quicklebendige Mann und seine Frau jetzt noch einmal vor Gericht verantworten.
Das Ehepaar hatte versucht, durch den angeblichen Tod des Mannes insgesamt 14 Versicherungsverträge zu Geld zu machen. Nur in einem Fall gab es eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen, in 13 weiteren Fällen hingegen nicht. Diese Freisprüche wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) beanstandet, die Fälle sollen nun im Prozess neu verhandelt werden.
Die Polizei schöpft früh Verdacht
Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Dafür wurde damals extra ein Motorboot beschafft, das auf der Ostsee sank. Die Ehefrau meldete drei Tage später ihren Mann als vermisst, doch die Polizei schöpfte früh Verdacht. Ein Gutachter stellte Manipulationen am Boot fest, zudem gaben sich die Versicherungen nicht mit einer einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden, sondern forderten eine Sterbeurkunde.
Statt in der Ostsee untergegangen zu sein, hatte sich der Mann monatelang in Hamburg und auch bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt. Zur Auszahlung der Gelder aus den 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.
Freispruch in 13 Fällen
2021 hatte das Landgericht den heute 56-Jährigen und seine gleichaltrige Frau wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Bei dieser Verurteilung wurde das Ehepaar aber nur in einem von insgesamt 14 angeklagten Fällen von Versicherungsbetrug schuldig gesprochen.
In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen wurden die Angeklagten freigesprochen, denn sie hätten hier ohne weitere Schritte wie die Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.
Diese Freisprüche hob der BGH in Leipzig auf. Er beanstandete, dass das Gericht nicht geprüft habe, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hätten. Das Urteil für den neu aufgerollten Prozess soll voraussichtlich am 8. März fallen.
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