Im Fall sexueller Gewalt an Kindern im Tatkomplex Wermelskirchen wird inzwischen gegen 85 Beschuldigte ermittelt. Es gebe 84 Ermittlungsverfahren, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Ermittler hatten Ende Mai über drastische Missbrauchstaten berichtet, das jüngste Opfer war einen Monat alt. Auch die Ermittlungen gegen den Hauptbeschuldigten laufen noch, hieß es in der Zwischenbilanz rund zwei Monate nach Beginn der Untersuchungen.
Der mutmaßliche Missbrauchstäter soll seine Dienste als Babysitter im Internet angeboten und sich so seinen Opfern genähert haben. Mit weiteren Männern soll er zudem Bilder und Videos von Gewalttaten ausgetauscht haben, die von »unvorstellbarer Brutalität« seien.
Kindeswohl als Ausgangspunkt
Um die Verbrechen aufzuklären und Täter zu verurteilen, brauchen Ermittlungsbehörden und Gerichte oft auch die Aussagen der Opfer. Das Kindeswohl müsse dabei Ausgangspunkt aller Verfahren sein, forderte Astrid Helling-Bakki, Geschäftsführerin von Childhood Deutschland. »Wir sollten dafür sorgen, dass es überall selbstverständlich ist, Kinder in Verfahren bestmöglich zu schützen und zu stärken«, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Das NRW-Innenministerium wies darauf hin, dass eine Befragung der jungen Opfer altersgerecht, »offen und nicht suggestiv sein« solle und für eine gute Gesprächsatmosphäre ein kindgerechter Anhörungsraum sinnvoll sei. Ein solcher war gerade bei der Polizei in Recklinghausen entstanden: Während eine audiovisuellen Vernehmung läuft, können sich die Kinder frei im Raum bewegen, Spielzeug liegt bereit.
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