Im Prozess gegen einen 27-Jährigen wegen mutmaßlichen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester ist sein zuvor bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gemachtes Geständnis gegen den Willen der Verteidigung als Beweis in das Verfahren eingeführt worden. Der des dreifaches Mordes angeklagte Deutsche räumt darin die Taten voll umfänglich ein.
»Alle drei habe ich mit der Armbrust erschossen«, las der Richter aus den früheren Vernehmungsakten vor. »Ich wollte mit meiner Familie abschließen.« Der Angeklagte selbst schwieg auch am zweiten Prozesstag in Rostock. Seine Verteidigerin scheiterte mit ihren Anträgen, das Geständnis nicht zu verwerten.
Als erste Zeugin wurde am Donnerstag die leitende Polizei-Ermittlerin befragt. Sie schilderte den Verlauf der Ermittlungen von der Verhaftung des Angeklagten in einem Büro seines Arbeitgebers bis zu dem Zeitpunkt, an dem der 27-Jährige die Polizei zu dem Ort führte, an dem er die Leichen mit einem Bagger ein bis zwei Meter tief vergrub. Sie beschrieb den Angeklagten als ruhig, still, leise und in sich gekehrt. »Erschreckend war, wie emotionslos, klar und deutlich er seine Handlungen beschrieb«, erinnerte sich die Polizistin. In der damaligen Vernehmung sprach der 27-Jährige selbst von »Mord«.
Anträge der Verteidigerin zurückgewiesen
»Ich habe Hass auf alle gehabt«, verlas Richter Peter Goebels weiter die Aussage des Angeklagten aus den Akten. Der Mann tötete laut Anklage am 7. Februar dieses Jahres in Rövershagen zunächst seinen auf der Couch schlafenden Vater (52), dann seine Schwester (25) - und einige Tage später seine Mutter (48). Er soll ihnen mit der Armbrust Pfeile in den Kopf geschossen und mit einer Gartenmachete auf sie eingestochen haben. Die Leichen vergrub er laut Anklage in selbstgebauten Särgen mit einem geliehenen Bagger an einem Feldrand.
Der Vater soll ihn oft beschimpft und terrorisiert haben. Dessen sei er überdrüssig gewesen, berichtete die Polizistin weiter. Es ist vor allem die Brutalität der Tat, die schockiert. Der Richter warnte die Zuschauer im Saal, dass im Verlauf des Prozesses bei der Vorstellung rechtsmedizinischer Befunde Fotos gezeigt würden, die er niemandem zumuten wolle. Den vorherigen Äußerungen des Angeklagten zufolge ließ er seinen Vater nach der Tat »komplett ausbluten«.
Aus Sicht der Verteidigerin Beate Falkenberg hätten all diese Aussagen sowie auch sämtliche Beweise, Gutachten und Zeugenaussagen nicht in den Prozess eingeführt werden dürfen. Ihr Mandant sei bei der Verhaftung am 30. März nicht ordnungsgemäß über seine Rechte und seinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger belehrt worden, begründete sie das geforderte Verwertungsverbot.
Doch die Kammer wies diesen sowie weiterreichende Anträge zurück, woraufhin Falkenberg einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer stellte. Dem Gericht warf sie vor, sich bereits auf eine Entscheidung festgelegt zu haben. Der Kammer gehe es lediglich darum, ihren Mandanten schnell verurteilen zu können, sagte sie. Der Prozess wird am 24. November fortgesetzt.
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