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Drei Jahre Haft nach tödlicher Flucht vor der Polizei

Ein Autofahrer versucht, der Polizei zu entkommen. Er tritt aufs Gas - und fährt am Ende gegen einen Baum. Sein Beifahrer kommt ums Leben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Beifahrer stirbt bei Flucht vor Polizei - Fahrer vor Gericht
Ein Autofahrer hat Schuld am Tod seines Beifahrers auf der Flucht vor der Polizei (Archivbild). Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA
Ein Autofahrer hat Schuld am Tod seines Beifahrers auf der Flucht vor der Polizei (Archivbild).
Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA

Nach dem Tod seines Beifahrers auf der Flucht vor der Polizei im Nordwesten Niedersachsens soll ein Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte habe so schnell wie möglich entkommen wollen und sei schuld am Tod seines Freundes, sagte die Richterin am Amtsgericht Westerstede. »Das Todesopfer war gerade einmal 16 Jahre alt.« Nach zwei Jahren dürfe der Angeklagte wieder die Fahrerlaubnis beantragen.

Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte Ende September im Alkohol- und Drogenrausch in eine Firma einbrach, ein Auto stahl und sich ohne Führerschein hinters Steuer setzte. Er habe seinen Freund mit dem Wagen abgeholt, in Oldenburg getankt und sei ohne zu bezahlen weitergefahren. Auf der Flucht vor der Polizei habe er aufs Gas getreten und sei in einem Graben gelandet. 

Nach dem Unfall fuhr der 23-Jährige nach Auffassung des Gerichts in hohem Tempo weiter. »Ziel war, die Polizei abzuschütteln und so schnell wie möglich wegzukommen«, sagte die Richterin. In einer Kurve zwischen Oldenburg und Bremen habe er die Kontrolle über das Auto verloren, sei von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Der Jugendliche auf dem Beifahrersitz überlebte den Unfall nicht. Der Angeklagte erlitt mehrere Schürfwunden und brach sich den kleinen Finger. 

Laut Gericht ist der Deutsch-Türke außerdem für zwei Einbrüche verantwortlich. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn alle Taten gestanden. Das Urteil unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und verbotenem Kraftfahrzeugrennen ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240708-930-167645/1