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Doppelmord von Mistelbach: Verurteilte legen Revision ein

Die beiden Verurteilten in einem Doppelmord-Prozess in Oberfranken haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth eingelegt.

Urteil im Prozess um Doppelmord von Mistelbach
Die beiden Angeklagten, der 19-jährige Mann (l) und die 17-jährige Frau (r), sitzen neben ihren Anwälten im Sitzungssaal des Landgerichts Bayreuth. Foto: Daniel Karmann
Die beiden Angeklagten, der 19-jährige Mann (l) und die 17-jährige Frau (r), sitzen neben ihren Anwälten im Sitzungssaal des Landgerichts Bayreuth.
Foto: Daniel Karmann

Die beiden Verurteilten im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach wollen die Entscheidungen des Gerichts nicht akzeptieren. Sie hätten das Rechtsmittel der Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth der Deutschen Presse-Agentur.

Am 23. Januar war ein 19-Jähriger für den Mord an den Eltern seiner damaligen Freundin zu 13 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Wegen Mordes in zwei Fällen verurteilte das Landgericht Bayreuth auch die älteste Tochter des Paares zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Zugestochen hatte in dem spektakulären Fall zwar der 19-Jährige, die heute 17 Jahre alte Tochter war aber nach Ansicht der Kammer die treibende Kraft hinter den Morden. »Sie ist die Initiatorin dieser Tat«, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt. Ohne sie wäre es nie zu den Morden gekommen.

In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2022 waren ein 51 Jahre alter Kinderarzt und seine 47 Jahre alte Frau, ebenfalls Medizinerin, erstochen in ihrem Schlafzimmer aufgefunden worden. Das Paar hinterlässt vier Kinder.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-436179/5