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Doppelmord in Albstadt - Angeklagter muss lebenslang in Haft

Er brachte seine Nichte und einen Freund von ihr um, weil er glaubte, sie hätten ihn bestohlen. Nun erging das Urteil in dem Fall, den der Richter »ungewöhnlich« und »teilweise bizarr« nannte.

Urteil im Prozess zu Doppelmord in Albstadt
Der Angeklagte (r) wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal gebracht. Gegen ihn wurde eine lebenlange Haftstrafe verhängt. Foto: Silas Stein/DPA
Der Angeklagte (r) wird vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal gebracht. Gegen ihn wurde eine lebenlange Haftstrafe verhängt.
Foto: Silas Stein/DPA

Das Landgericht Hechingen hat den Angeklagten im Fall des Doppelmords in Albstadt im Süden Baden-Württembergs zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Motiv des Angeklagten sei, dass er glaubte, er sei bestohlen worden. Es sei ein ungewöhnlicher und teilweise bizarrer Fall gewesen, sagte der Richter.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 53 Jahre alte Angeklagte im vergangenen Dezember erst seine 20-jährige Nichte erdrosselt, anschließend zerstückelt und im Garten vergraben hat. Auch den Mord an einem 23 Jahre alten Freund seiner Nichte sah das Gericht als erwiesen an. Ihn lockte der Italiener demnach unter einem Vorwand aus seinem Haus und erschoss ihn.

Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wegen des Doppelmordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231020-99-640266/2