Die britische Königin Elizabeth II. hat sich Medienberichten zufolge für den Personenschutz ihres Enkels Prinz Harry eingesetzt. Das gehe aus einem Brief ihres früheren Privatsekretärs hervor, berichteten etwa die Nachrichtenagentur PA und die Zeitung »Times« unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Harry (39) hatte sich gemeinsam mit seiner Frau Herzogin Meghan (42) vor fast drei Jahren aus dem engeren Kreis der Royals zurückgezogen.
In dem Brief sei berichtet worden, was bei einem Krisentreffen auf dem Landsitz Sandringham im Januar 2020 festgehalten worden sei. Der Queen (1926-2022) sei es demnach wichtig gewesen, dass Harry und Meghan geschützt seien. »Sie werden verstehen, dass die Sicherheit des Herzogs und der Herzogin von Sussex für Ihre Majestät und ihre Familie von größter Bedeutung ist«, heißt es demnach in dem Schreiben ihres Privatsekretärs an den obersten Regierungsbeamten.
Angesichts des öffentlichen Profils von Harry wegen seiner Herkunft, seines Militärdiensts, des eigenen Profils von Meghan und der dokumentierten Bedrohungen sei es zwingend erforderlich, dass sie wirksamen Schutz erhielten, zitierte PA. Es sei auch auf tragische Vorfälle in der Vergangenheit verwiesen worden, wohl eine Anspielung auf den Tod von Harrys Mutter Prinzessin Diana. Sie war bedrängt von Paparazzi bei einem Autounfall ums Leben gekommen.
Klage gegen das britische Innenministerium
Harry kämpft derzeit mit einer Klage gegen das britische Innenministerium für angemessenen persönlichen Schutz. Im Kern geht es darum, ob er ein Anrecht auf dieselben Sicherheitsvorkehrungen hat wie der Rest der königlichen Familie, wenn er in seine alte Heimat reist. Derzeit lebt er mit Frau und Kindern in den USA.
Die Auszüge aus dem Schreiben kamen in einer anderen juristischen Auseinandersetzung auf, die sich gegen den Verlag der Boulevardzeitung »Mail on Sunday« richtet. Den Unterlagen zufolge will Harry schon in Sandringham im Januar 2020 angeboten haben, im Zweifel für Polizeischutz zu zahlen. Im Brief sei das nicht erwähnt, heißt es in den Unterlagen. Das Ministerium hatte das abgelehnt - ein Anwalt hatte darauf verwiesen, dass Polizeischutz nicht käuflich sei.
© dpa-infocom, dpa:231209-99-238775/3