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Boris Becker mit Klage gegen Oliver Pocher gescheitert

Wurde Ex-Tennisstar Boris Becker in einer TV-Sendung herabgewürdigt? Nein, sagt das Offenburger Landgericht. In dem komplizierten Presserechtsfall setzt sich Komiker Pocher durch.

Klage von Boris Becker gegen TV-Komiker Pocher
Boris Becker und Comedian Oliver Pocher. Der Streit schwelt schon länger, nun kommt er vor Gericht. Auslöser war ein Beitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich«. Foto: Stefan Rousseau
Boris Becker und Comedian Oliver Pocher. Der Streit schwelt schon länger, nun kommt er vor Gericht. Auslöser war ein Beitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich«.
Foto: Stefan Rousseau

Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Zivilklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte.

Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich« vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit überwiegen

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Verschleierung von Teilen seines Vermögens während seiner Privatinsolvenz in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offenburg erscheinen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte die Sprecherin.

Unter dem Slogan »Make Boris rich again« wurde in der Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

»Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht«, berichtete die Sprecherin.

Pocher konnte sich zwar nicht auf eine Einwilligung Beckers stützen, da die Einzelheiten der geplanten Verbreitung vorher nicht mitgeteilt wurden, hieß es weiter. Allerdings sei die Veröffentlichung möglich, da es sich um »Bildnisse der Zeitgeschichte« handele. Aus Sicht des Gerichts überwiegen in diesem Fall die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Der Vorsitzende Richter und Landgerichts-Vizepräsident Holger Haßmann machte in der Verhandlung deutlich, dass Becker als früherer Tennisprofi im Licht der Öffentlichkeit stehe.

Angeblich soll Becker nach Deutschland abgeschoben werden

Beckers Anwalt Samy Hammad hatte vor dem Prozess der Deutschen Presse-Agentur gesagt, der einstige Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag »herabgewürdigt und beleidigt« worden.

Hammad beantragte vor Gericht, ihm eine mehrwöchige Frist für eine neue Stellungnahme einzuräumen. Grund dafür seien die Ausführungen des Gerichts in der Verhandlung. Hammad konnte sich mit dem Ansinnen nicht durchsetzen. Der Anwalt äußerte sich auch am Rande der Verhandlung nicht näher zu seinem Mandanten.

Die britische Zeitung »Sun« hatte am Wochenende berichtet, Becker könnte schon bald nach Deutschland abgeschoben werden. Er sei für ein Schnellverfahren zugelassen worden, das ausländischen Häftlingen eine deutlich frühere Entlassung ermögliche, schrieb das Boulevardblatt. Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser hatte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentiert.

© dpa-infocom, dpa:221115-99-524596/7