Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtlichen Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.
In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten teilweise statt und verwies die Sache an das Landgericht München I zurück.
Das Landgericht hatte einen damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte er gestanden, eine Elfjährige im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen. Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte nun der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre.
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