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BGH hebt Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter auf

München/Karlsruhe (dpa) - Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter in dem Beschluss vom 22. März, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen, heißt es in dem Beschluss (Az.: 1 StR 359/11). Der BGH verwies das Verfahren an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart zurück.

Tatwaffe des Amokläufers von Winnenden.
Tatwaffe des Amokläufers von Winnenden. Foto: dpa
Tatwaffe des Amokläufers von Winnenden.
Foto: dpa

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