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BGH: Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

Karlsruhe (dpa) - Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Ein Stuntfahrer demonstriert den Aufprall mit einem Fahrrad auf ein Auto. Foto: Carsten Rehder/Archiv
Ein Stuntfahrer demonstriert den Aufprall mit einem Fahrrad auf ein Auto. Foto: Carsten Rehder/Archiv
Ein Stuntfahrer demonstriert den Aufprall mit einem Fahrrad auf ein Auto. Foto: Carsten Rehder/Archiv

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