Aktuell Religion

Beschneidung bleibt im Land vorerst straffrei

STUTTGART. Die religiöse Beschneidung von Jungen bleibt nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaften im Südwesten vorerst straffrei, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird. »Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab«, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger der Zeitung »Sonntag Aktuell«.

Skulptur in den Herrenhäuser Gärten in Hannover: Das Urteil des Kölner Landgerichts, das religiöse Beschneidungen als Körperv
Skulptur in den Herrenhäuser Gärten in Hannover: Das Urteil des Kölner Landgerichts, das religiöse Beschneidungen als Körperverletzung einstuft, sorgt weiter für Aufregung. Foto: Julian Stratenschulte
Skulptur in den Herrenhäuser Gärten in Hannover: Das Urteil des Kölner Landgerichts, das religiöse Beschneidungen als Körperverletzung einstuft, sorgt weiter für Aufregung. Foto: Julian Stratenschulte

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