Wiesbaden (dpa) - Seit 25 Jahren müssen sich Ehepaare nicht mehr zwingend für einen gemeinsamen Nachnamen entscheiden. Am 1. April 1994 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.
Die Zahl der Ehepaare, bei denen beide den Geburtsnamen behalten, habe seither zugenommen, berichtete Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden. Waren es 1996 noch 8,8 Prozent, so lag ihre Zahl 2006 bei 11,5 Prozent und 2016 bei 13,5 Prozent.
Bereits seit 1976 mussten sich Paare bei der Hochzeit nicht mehr zwangsläufig auf den Familiennamen des Mannes festlegen. Waren sich beide uneins, galt der Name des Mannes jedoch von der Heirat an für beide. Diese Regelung wurde 1991 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Frauen durften ihren Geburtsnamen fortan behalten. Drei Jahre später trat das entsprechende Gesetz in Kraft.
Nichtsdestotrotz wird bei rund drei Viertel aller Eheschließungen auch heute noch der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen. Das hat die GfdS in einer Studie herausgefunden. Dafür hatte sie ausführliche Daten von 174 Standesämtern für die Jahre 1976, 1986, 1996, 2006 und 2016 erhalten und durchschnittlich 20.000 Eheschließungen pro Jahrgang erfasst.
»Für viele hat das traditionelle Gründe, sie möchten gerne den Namen des Mannes fortführen«, erläuterte Rüdebusch. Auch wenn der Mann sich mit dem Namen bereits eine berufliche Karriere aufgebaut habe, spreche das aus Sicht vieler Menschen dafür, ihn weiterhin zu führen. Dass die Wahl des männlichen Nachnamens noch immer eine so stark verankerte Tradition darstellt, könnte auf das seit den Zeiten des Patriarchats gültige Recht zurückgehen, mutmaßt Rüdebusch. »Der Mann vererbt als Oberhaupt der Familie und Herrscher des Hauses seinen Namen.«
Dabei sind die Optionen heute vielfältig: Das Paar kann sich für den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Namen entscheiden. Frau Müller kann nach der Heirat von Herrn Maier weiterhin Müller heißen. Auch die Kombination Müller-Maier oder Maier-Müller ist möglich. »Die Reihenfolge ist dabei mittlerweile frei«, sagte Rüdebusch. Allerdings dürften nicht beide einen Doppelnamen annehmen, weil so auch ihr Kind einen Doppelnamen bekäme. Bandwurm-Namen sollen so vermieden werden.