Aktuell Prozess

Begriff »bekömmlich« in Bierwerbung nicht zulässig

STUTTGART. Erneute Schlappe für die Brauerei Härle aus Leutkirch: Das Unternehmen darf für sein Bier weiterhin nicht mit dem Begriff »bekömmlich« Werbung machen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte.

Foto: Marius Becker
Foto: Marius Becker
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