Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein ehemaliger Babysitter in Köln zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt der 34-Jährige somit nicht auf freien Fuß, sondern wird in den Maßregelvollzug überstellt, dessen Ende völlig offen ist. Zwischen Herbst 2019 und Mai 2022 hatte der Mann nach Überzeugung des Gerichts 22 Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren zum Teil schwere sexuelle Gewalt angetan. Darunter befand sich auch ein schwer behindertes Mädchen.
Vor den zahlreichen Fotografen und Kamerateams im Gericht wollte der Deutsche offenbar völlig unkenntlich bleiben: Vors Gesicht hielt er sich einen Aktendeckel, auf dem Kopf trug er eine Mütze, sein hellblaues Hemd wirkte am Bauch ausgestopft. Die Maskerade wieder loszuwerden, dafür brauchte der 34-Jährige einige Augenblicke.
Das Kölner Landgericht befand ihn dann unter anderem des mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie für schuldig. Der sexuelle Kindesmissbrauch habe sich, so der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann, »dramatisch und mit steigender Intensität« fortgesetzt. Eine Vielzahl der Taten hatte der Mann fotografiert oder gefilmt. Die Aufnahmen habe er dann »zur Selbstbefriedigung« genutzt, wie es in der Urteilsbegründung hieß.
Privater Babysitter und Aushilfskraft in Kindertagesstätten
Seine Opfer fand der 34-Jährige zunächst über ein Onlineportal, wo er seine Dienste als privater Babysitter anbot. Dabei legte der Mann interessierten Eltern auch gefälschte Empfehlungsschreiben vor. Später, ab Juli 2021, war er nach Angaben des Gerichts zudem als Aushilfskraft in drei Kölner Kindertagesstätten tätig, in deren Räumlichkeiten es zu einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen gekommen sein soll.
So habe er Kinder immer wieder zur Toilette begleitet oder gewickelt, obwohl dies Aushilfskräften nicht erlaubt gewesen sei. Hierbei sei es wiederholt zur Anwendung sexueller Gewalt gekommen, hieß es in der rund zweieinhalbstündigen Urteilsbegründung.
Weitere Tatorte seien die Wohnung des Angeklagten im Kölner Stadtteil Zollstock sowie die elterlichen Wohnungen seiner Schützlinge gewesen. Zudem habe es Übergriffe in Umkleidekabinen von öffentlichen Schwimmbädern gegeben. So habe der Mann einem Mädchen in einer Umkleidekabine sexuelle Gewalt angetan, nachdem es gerade seine Seepferdchen-Prüfung bestanden hatte.
Gericht spricht von »hoher Gefährlichkeit« des Verurteilten
Die angeordnete Sicherungsverwahrung begründete der Vorsitzende Richter mit der derzeitigen »hohen Gefährlichkeit« des Verurteilten. Es sei völlig offen, ob die pädosexuelle Neigung des an einer autistischen Störung leidenden Mannes überhaupt durch eine Therapie geheilt werden könne, sagte Kaufmann. Das Gericht sprach den Opfern Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von rund 178.000 Euro zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.
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