Ein Vater ist wegen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige habe sein eigenes Baby und drei kleine Mädchen aus befreundeten Familien missbraucht, begründete das Berliner Landgericht sein Urteil. Die Folgen der Taten seien für Opfer und Angehörige »verheerend«, hieß es. Insgesamt 42 Taten sahen die Richter als erwiesen an. Der geständige Angeklagte wurde unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen.
Die Kinder waren laut Anklage bei den Taten zwischen einem Monat und neun Jahren alt. In der Zeit von 2007 bis 2023 sei es bei der Betreuung zu sexuellen Übergriffen gekommen. Erstes Opfer sei die jüngere Schwester seiner damaligen Lebensgefährtin gewesen. In seiner damaligen Wohnung in Berlin-Hellersdorf habe er das Mädchen mehrmals missbraucht. Von Januar 2011 bis Januar 2014 habe er seine eigene Tochter missbraucht - laut Ermittlungen war sie bei der ersten Tat knapp einen Monat alt.
Die Situation bei Betreuungen ausgenutzt
Der Angeklagte hatte die nun verurteilten Taten gestanden. Es sei »spontan« zu den ersten Taten gekommen, erklärte er zu Prozessbeginn vor zwei Monaten. »Ich war immer allein mit den Kindern.« Er habe jeweils die Situation bei Betreuungen ausgenutzt. Nach Übergriffen sei zwar »das schlechte Gewissen gekommen«, aber Hilfe habe er sich nicht geholt. Ein Gutachter diagnostizierte Pädophilie bei dem Angeklagten.
Das Verfahren gegen den 40-Jährigen, der nicht vorbestraft ist, begann mit einem Hinweis des »National Center for Missing and Exploited Children« - einer US-amerikanischen Organisation - an deutsche Ermittler wegen Verdachts auf Kinderpornografie. Nach einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im November 2023 weitete sich der Verdacht laut Ermittlungen auf Kindesmissbrauch aus.
Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger plädierten auf eine Haftstrafe von etwa fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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